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ARNSTEIN: Ein Verdacht der Zauberei genügte

ARNSTEIN

Ein Verdacht der Zauberei genügte

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    Historisches Dokument: Die erste Seite des Gauaschachers Hexenprozesses von 1600 (aus dem Besitz von Altbürgermeister Roland Metz).
    Historisches Dokument: Die erste Seite des Gauaschachers Hexenprozesses von 1600 (aus dem Besitz von Altbürgermeister Roland Metz).

    Im aktuellen Arnsteiner Jahrbuch berichtet Uta Weise über den Hexenwahn in Arnstein, der viele Frauen das Leben kostete – und das nicht im „finsteren“ Mittelalter, sondern in der sogenannten Frühen Neuzeit.

    Unter Karl dem Großen war das Verbrennen noch verboten, aber ab Mitte des 16. Jahrhunderts wurden Hexen und Zauberer mit Ketzern und Abtrünnigen gleichgestellt, was die Todesstrafe ermöglichte. Ihre Verfolgung war von Papst Innozenz VIII. 1484 in der „Hexenbulle“ befohlen und 1487 von dem Dominikanermönch Heinrich Kramer in den „Hexenhammer“ als Anleitung für die Verfolgung umgemünzt worden.

    Er war wohl ein Spezialist für das weibliche Wesen, denn er behauptete, die Frau sei von Natur aus weniger stark im Glauben, anfälliger für schwarze Magie und schwach gegenüber den Verführungskünsten des Teufels, während sich die Männer eher dem rechten Glauben und der Wissenschaft widmeten. Fünf Jahre später, 1492, entdeckte man Amerika.

    Denunziant wurde belohnt

    Denunziation, Folter, erzwungenem Geständnis, Hinrichtung und Konfiskation des Vermögens war zu dieser Zeit der Weg bereitet. Es genügte ein Zaubereiverdacht – ein einträgliches Geschäft, denn jeder Denunziant bekam zehn Gulden ausbezahlt und bei einer Verurteilung sogar Geld aus dem Nachlass. Verteidiger für die Unglücklichen fanden sich wenige, Friedrich von Spee ist jedoch ein bekanntes Beispiel für einen solchen aufgeklärten Geist. Ein Teufelszeichen, das heißt ein Leberfleck, eine Warze, eine Narbe, Zaubergegenstände wie Schälchen und Kräuter oder Hexenbesen reichten schon, um als Hexe angesehen zu werden.

    Foltermethoden

    Mit Daumenschrauben, Beinschrauben auf Schienbein und Wade, Schnüren um das Handgelenk, die die Haut durchsägten, Wippgalgen (Zug auf der Leiter), bis die Arme ausgerenkt waren, folterte man die vermeintlichen Hexen, um ein Geständnis zu erlangen. Dann wurden sie gerichtet, die Letzte in Würzburg 1749, eine 71-jährige Nonne und Subpriorin des Klosters Unterzell. Fürstbischof Karl Philipp Graf von Greiffenklau begnadigte sie zu einer milderen Hinrichtungsart: zur Enthauptung mit anschließender Verbrennung des Körpers am Hexenbruch in Höchberg.

    Der allseits bekannte Julius Echter war ab 1573 einer der grausamsten Verfolger. 300 Hexen in einem Jahr ließ er verbrennen, ein Nachfolger brachte es auf 900. Sogar Schwangere, gebrechliche Alte und selbst Knaben und Mädchen im Alter von sieben bis zwölf Jahren wurden nicht ausgeschlossen.

    Zwei der 300 Hingerichteten waren Agnes und Anna, Mutter und Tochter aus Gauaschach, angezeigt von Sohn beziehungsweise Bruder Valentin Schmidt aus Büchold, im Jahre 1600. Weil sie einen Talisman besaßen, der sie vor bösen Menschen beschützen sollte, gerieten sie umso mehr in den Verdacht. Am 24. März, zwei Monate danach, wurden sie, nach vielen Verhören, durch den Strang hingerichtet.

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