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Waldzell: Enterokokken: Abkochgebot für Trinkwasser im Versorgungsgebiet Waldzell

Waldzell

Enterokokken: Abkochgebot für Trinkwasser im Versorgungsgebiet Waldzell

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    Im Raum Waldzell sollte das Leitungswasser auch nicht zum Zähneputzen verwendet werden. (Symbolbild)
    Im Raum Waldzell sollte das Leitungswasser auch nicht zum Zähneputzen verwendet werden. (Symbolbild) Foto: Miriam Lindthaler/dpa

    Das Landratsamt Main-Spessart informiert, wie das Wasser aufbereitet werden muss. 

    Im Ortsnetz Waldzell wurden intestinale Enterokokken nachgewiesen. Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot an. Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden:

    • Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
    • Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
    • Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser
    • Sie können das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
    • Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.

    Wasser wird mit Chlor versetzt

    Das Trinkwasser wird mit Chlor desinfiziert und sollte daher nicht für Fische verwendet werden, da für diese Chlor auch in geringen Konzentrationen schädlich ist. Daran müssen nicht nur Besitzer von Aquarien, sondern auch von Fischteichen denken.

    Das Landratsamt ruft in einer Pressemitteilung dazu auf, diese Information auch an Mitbewohner und Nachbarn weiterzugeben.

    Sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist, wird das Gesundheitsamt über die Medien, Homepage des Landkreises und die örtliche Gemeindeverwaltung entsprechend informieren .

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