Im Steinbacher Trinkwasser wurden Enterokokken nachgewiesen, teilt das Landratsamt mit. Das Gesundheitsamt ordnet mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot an. Folgende Anweisungen sollten unbedingt beachtet werden:
- Verwenden Sie Leitungswasser zum Trinken und für Nahrung und zum Zähneputzen nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abkühlen.
Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden.
Keine Einschränkungen für Geschirrspüler, Waschmaschine oder zum Duschen
Für Geschirrspüler, Waschmaschine, Toilette und zum Duschen kann das Trinkwaser ohne Einschränkungen genutzt werden. Im genannten Bereich kann es zu Geruchs- und Geschmacksveränderungen des Trinkwassers kommen.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter. Sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist, wird das Gesundheitsamt über die Medien, Homepage des Landkreises und die örtliche Gemeindeverwaltung entsprechend informieren.