Der Ausschuss Bauen, Wirtschaftsförderung, Land- und Forstwirtschaft der Stadt Gemünden hat am Montag getagt. Diskussionsbedarf bestand vor allem zu dem Antrag, ein Lager- und Gartenhaus in Hofstetten zum Wohnen umbauen zu dürfen.
Bauantrag war schon einmal Thema
Schon im Dezember 2021 war der Antrag dieses Bauwerbers einstimmig abgelehnt worden. Peter Interwies, Baureferent der Stadt, hatte damals erklärt, das Gebäude nahe des Amselwegs liege eindeutig im Außenbereich der Baugrenze – also außerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Zudem sei das Grundstück derzeit nicht ausreichend erschlossen. Letzterem schloss sich das Landratsamt später an: Eine Abwasserleitung fehlt. Die genehmigende Behörde kam jedoch zum Schluss, dass das Gebäude durchaus im Innenbereich liege.
"Im Wesentlichen hat sich nichts geändert", begann Interwies seine Ausführungen an diesem Montag. Der Antragsteller hatte Änderungen zum ursprünglichen Bauplan eingereicht, was eine erneute Beurteilung nötig macht. Zwar seien der ursprünglich geplante Wintergarten und der Steg vom Balkon zu höher gelegenem Gelände weggefallen und eine Gaube etwas größer angedacht als zuvor. Dennoch fehle nach aktuellem Stand weiterhin der Abwasseranschluss, selbst wenn der Bauwerber, wie offenbar angekündigt, sich künftig selbst um einen neuen, langen Kanal zur Lohrer Straße hin kümmern würde.

"Etwas anderes wäre es, wenn er eine Erschließung mit der Stadt vereinbart hat", erklärte Interwies. Doch solange es seine solche Vereinbarung nicht gibt, kann die Verwaltung aus seiner Sicht die Zustimmung zum Bauantrag nicht empfehlen. Die Verwaltung sei außerdem weiterhin der Meinung, das Gebäude stehe im Außenbereich, "und der ist bekanntlich von Vorhaben freizuhalten, die auch im Innenbereich denkbar wären", so Interwies. Anders als das Landratsamt sehe man die Anliegerstraße nicht als verbindende Straße.
Baureferent befürchte Präzedenzfall
"Wenn wir diese Aktion zulassen, wäre Tür und Tor offen für weitere Vorhaben", befürchtete der Baureferent. Denn die weiteren Flächen südlich und östlich des Amselwegs sind zwar im Flächennutzungsplan für die Wohnbebauung vorgesehen, gehören aber nicht der Stadt – die damit auch keine Handhabe hätte, Zeitgrenzen für die Bebauung festzulegen. Ob ein neuer Kanal im Amselweg entstehe, wer ihn bauen und unterhalten könne, und wie groß er angesichts künftiger Bauvorhaben werden müsse – all das sei "Zukunftsmusik", so Interwies.
Stadtrat Richard Rauscher (FWFB) sprach sich dafür aus, den Leuten lieber zu helfen als eine Ansiedlung zu verhindern. "Hat der Bauwerber noch eine Chance, wenn wir ablehnen?", fragte er. Nach einer Ablehnung würde das Landratsamt die rechtliche Situation erneut prüfen, erklärte Interwies. Allerdings könne der Antragsteller dafür um Aufschub bitten, "um seine Hausaufgaben zu machen". Wenn die Erschließung gesichert ist, tendiere das Landratsamt dazu, eine Baugenehmigung zu erlassen, wie es in der Sitzungsvorlage heißt.

Jörg Fella (SPD) erklärte, dass es sich ihm vor Ort optisch nicht erschlossen hätte, dass das Gebäude außerhalb des Bebauungsgebiets liegt. Wolfgang Remelka (BfB) sah die Gefahr eines Präzendenzfalls nicht gegeben. Auch Ferdinand Heilgenthal (SPD), der Bernd Rützel vertrat, und Erhard Wiltschko (FWG) sprachen sich dafür aus, die Nutzung des Gebäudes zum Wohnen zu ermöglichen.
Knappe Entscheidung zum Umbau
Bürgermeister Jürgen Lippert (BfB) konnte die Diskussion derweil nicht nachvollziehen: "Unabhängig davon, was das Landratsamt hinterher daraus macht: Wir müssen die Kriterien abprüfen, die wir abzuprüfen haben." Denkbar knapp fiel dann das Votum des Gremiums aus: Fünf Stadträte folgten dem Vorschlag der Verwaltung, den Antrag abzulehnen. Sechs Stadträte entschieden dagegen, so dass dem Bauantrag das Einvernehmen des Stadtrats erteilt wurde.