Die 0815 Men & Sta GmbH muss das Wonnemar an die Stadt Marktheidenfeld herausgeben – dieses Urteil hat das Landgericht Würzburg am Freitag verkündet. Begründet wurde dies damit, dass die ordentliche Kündigung des Pachtvertrages zum 16. Dezember 2024 wirksam sei. "Ich freue mich, dass wir ein Urteil haben und dass es so eindeutig ist", sagt der Marktheidenfelder Bürgermeister Thomas Stamm zu der Entscheidung. Jetzt gelte es, die Gegenseite aufzufordern, das Bad herauszugeben und das Urteil "möglichst" umzusetzen, so Stamm. Angesichts der bisherigen Entwicklungen sei er vorsichtig geworden. "Zufrieden bin ich erst, wenn wir die Schlüssel haben", sagt er.
Auch der Anwalt der Stadt, Dr. Klaus Tappmeier, freut sich über die Entscheidung: "Das war nach der letzten Verhandlung auch zu erwarten." Es sei das dritte Urteil, das das Bad der Stadt zuspreche: zuerst der Heimfall im Juli 2022, dann das Urteil vor dem Oberlandesgericht München vor einem Jahr und jetzt der Erfolg vor dem Landgericht Würzburg.
Berthold Straetmanns vertritt die 0815 Men & Sta GmbH (ehemals Interspa-Betriebsgesellschaft) als Anwalt. "Das Urteil ist nicht vollkommen überraschend und solide begründet", sagt er. Allerdings wolle er Rechtsmittel prüfen. Außerdem verweist er darauf, dass dieses Urteil nur einer von mehreren "Kriegsschauplätzen" sei. Gerade bereite er eine Klage bezüglich einer Entschädigung durch den Heimfall vor, so Straetmanns.
Stadt Marktheidenfeld kann einen Gerichtsvollzieher beauftragen
Doch wird das Urteil jetzt auch wirklich dafür sorgen, dass die Stadt die Schlüssel zum Bad bekommt? "Ich will die Hoffnung nicht aufgeben, dass Interspa einsichtig wird und das Bad freiwillig herausgibt", sagt der Anwalt der Stadt Marktheidenfeld, Klaus Tappmeier. Schließlich würde eine weitere Hängepartie nur noch weitere Schäden im Bad verursachen, das könne keiner wollen.
Sollte die 0815 GmbH die Schlüssel zum Bad nicht freiwillig herausgeben, sei das Urteil aber trotzdem vorläufig vollstreckbar. Das bedeutet, dass die Stadt einen Gerichtsvollzieher beauftragen kann, auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Denn einen Monat hätte die 0815 GmbH jetzt Zeit, um Revision einzulegen.

Bevor ein Gerichtsvollzieher seine Arbeit aufnehmen kann, müssten laut Tappmeier allerdings noch Formalitäten erledigt werden: Das Gericht müsse ihm eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils schicken, außerdem müsse die Stadt eine Bürgschaft hinterlegen. Diese soll mögliche Schäden der 0815 GmbH absichern, für den Fall, dass bei einer Revision doch noch anders entschieden würde. Sobald diese Bedingungen erfüllt sind, könne der Gerichtsvollzieher eine Räumungsfrist von drei Wochen stellen.
Wie das Gericht seine Entscheidung zum Wonnemar begründet
Und wie hat das Gericht seine Entscheidung begründet? In der Verhandlung im November hatte sich bereits gezeigt, dass möglicherweise ein Formfehler in einem Nachtrag zum Pachtvertrag die Lösung sein könnte. Und so sei es jetzt indirekt auch gekommen, erklärt Tappmeier.

Mit einem Nachtrag zum Pachtvertrag aus dem Jahr 2021 wollte Interspa eine ordentliche Kündigung bis ins Jahr 2042 ausschließen. Diesen Nachtrag habe das Gericht jedoch für unwirksam erklärt, so Tappmeier. Denn da in dem Nachtrag nicht klar festgelegt sei, wann der Vertrag beginne und ende, gelte er als unbefristet. Deshalb würden wiederum die regulären Kündigungsfristen von einem Jahr gelten. "Damit greift schon die von der Stadt im Januar 2024 ausgesprochene ordentliche Kündigung des Pachtvertrages zum 16. Dezember 2024", erklärt der Anwalt der Stadt.