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Marktheidenfeld: Erfolg nach jahrelangem Rechtsstreit: Stadt Marktheidenfeld hat die Schlüssel zum Wonnemar wieder bekommen

Marktheidenfeld

Erfolg nach jahrelangem Rechtsstreit: Stadt Marktheidenfeld hat die Schlüssel zum Wonnemar wieder bekommen

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    Blick auf das Wonnemar in Marktheidenfeld: Am Mittwoch hat die Stadt Marktheidenfeld das Bad zurückbekommen.
    Blick auf das Wonnemar in Marktheidenfeld: Am Mittwoch hat die Stadt Marktheidenfeld das Bad zurückbekommen. Foto: Silvia Gralla (Archivfoto)

    Endlich ist es so weit: Am Mittwochabend hat die "0815 Men & Sta GmbH" die Schlüssel zum Wonnemar an die Stadt Marktheidenfeld übergeben. "Um 17.48 Uhr ist die Übergabe erfolgt", sagte der Marktheidenfelder Bürgermeister Thomas Stamm am Abend. Damit wurde das Gerichtsurteil von Ende Dezember umgesetzt, das die Betreiberfirma (ehemals Interspa-Betriebsgesellschaft) zur Herausgabe des Freizeitbades verurteilt hat.

    Den ganzen Tag über haben laut Stamm Vertreter der Stadt und des Betreibers das Inventar im Bad gesichtet, um einen geordneten Übergang sicherzustellen. Was wem gehöre, müsse jetzt noch geklärt werden. "Das lief heute alles sehr professionell und sauber", so Stamm. Es habe keine Feindseligkeiten oder ähnliches gegeben. Nachdem die Stadt vor einer Woche noch die Vorbereitungen für eine Zwangsvollstreckung getroffen habe, sei es jetzt doch noch zu einer freiwilligen Übergabe gekommen.

    Die Frage, die die Marktheidenfelder am meisten interessiert, lautet natürlich: Wann macht das Schwimmbad endlich wieder auf? "Dazu kann ich leider nichts sagen", meint Stamm. Alle Aussagen dazu wären unseriös. Natürlich wolle man das Bad so schnell wie möglich wieder öffnen und den Bürgern zur Verfügung stellen. Doch jetzt müsse man erst einmal alles sortieren, dann könne der neue Geschäftsführer der Marktheidenfelder Bädergesellschaft, Jörg Suchanka, tätig werden. Voraussichtlich am Freitag wird es eine Begehung für Pressevertreter geben, um auch der Öffentlichkeit Einblicke in den Zustand des Bades geben zu können.

    Wonnemar-Rechtsstreit begann mit dem Heimfall im Januar 2021

    Seit über vier Jahren ist das Wonnemar nun geschlossen, fast genauso lang dauert der Rechtsstreit. Im Januar 2021 hatte die Stadt Marktheidenfeld den Heimfall erklärt, um das Bad nach der zunächst coronabedingten Schließung und der Insolvenz der Betriebsgesellschaft wieder zurückzubekommen. Vor einem Schiedsgericht bekam die Stadt damit zwar im Juli 2022 Recht, der Betreiber gab das Bad aber trotzdem nicht heraus. Kurz danach meldete dann die Interspa-Besitzgesellschaft des Marktheidenfelder Wonnemar Insolvenz an.

    Gerichtlich sollte schließlich geklärt werden, ob der Schiedsspruch zum Heimfall rechtmäßig war – denn das zweifelte Interspa an. In zahlreichen Verhandlungen wurde über die Herausgabe gestritten. Zuletzt sah es im Dezember 2023 so aus, als könnte die Stadt das Bad nach einem Urteil gegen die Interspa-Besitzgesellschaft zurückbekommen. Denn das Oberlandesgericht München bestätigte, dass der Schiedsspruch rechtmäßig ist. Die Besitzgesellschaft verwies im Anschluss jedoch darauf, dass nicht sie, sondern die Betriebsgesellschaft im Bad sei und sie es deshalb gar nicht herausgeben könne.

    Bis auf eine kurze Öffnung der Sauna wurde das Wonnemar nie geöffnet

    Deshalb zog die Stadt erneut vor Gericht, diesmal allerdings gegen die Betriebsgesellschaft. Im April 2024 verkündete dann überraschend der Betreiber, der sich zwischenzeitlich in "0815 Men & Sta GmbH" umbenannt hatte, das Bad wieder zu öffnen zu wollen. Bis auf die Öffnung der Sauna für drei Monate kam es dazu allerdings nie. Die 0815 GmbH erklärte das mit einer fehlenden Genehmigung des Gesundheitsamtes, Grund war die mangelhafte Wasserqualität. Die Gespräche zu einem außergerichtlichen Vergleich scheitern.

    Kurz vor Weihnachten entschied dann das Landgericht Würzburg, dass der Betreiber das Bad an die Stadt herausgeben muss. Da es bis vor kurzem allerdings nicht so aussah, als ob dies ohne den Einsatz eines Gerichtsvollziehers geschehe, bereitete sich die Stadt schon auf eine Zwangsvollstreckung vor. Das war nun aber doch nicht mehr nötig.

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