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Karlstadt: "Extrem schwierige" Beweislage im Prozess um Entführung in Karlstadt: Wer steckt hinter dem rätselhaften Fall?

Karlstadt

"Extrem schwierige" Beweislage im Prozess um Entführung in Karlstadt: Wer steckt hinter dem rätselhaften Fall?

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    Mit Fußfesseln auf dem Weg zur Anklagebank: Im Entführungsfall von Karlstadt bemüht sich das Landgericht Würzburg um Antworten. Bislang schweigen die drei Angeklagten. 
    Mit Fußfesseln auf dem Weg zur Anklagebank: Im Entführungsfall von Karlstadt bemüht sich das Landgericht Würzburg um Antworten. Bislang schweigen die drei Angeklagten.  Foto: Heiko Becker

    Die Entführung eines 35-jährigen Syrers in Karlstadt bleibt weiter voller Rätsel – trotz aller Bemühungen des Gerichts. Drei Männer aus Georgien sind am Landgericht Würzburg angeklagt. Einer von ihnen soll den Ermittlungen zufolge dem Opfer gegenüber gesagt haben, sie würden "so ihr Geld verdienen". Doch ihr Handeln bei der Entführung im November 2023 muss zeitweise so unbeholfen gewirkt haben, als seien sie nur kleine Handlanger professioneller Hintermänner.

    Die drei Georgier schweigen im Prozess bislang. Und das Opfer ist weiter so verstört, dass es bisher nicht im Zeugenstand aussagen kann. Vier weitere mutmaßliche Entführer werden noch gesucht. Einer von ihnen würde wohl aussagen, sitzt aber inzwischen in Montenegro in Haft, laut Polizei wegen dubioser Waffengeschäfte.

    Verdächtige aus Bamberg sagte aus, wurde freigelassen - und ist verschwunden

    Der Vorsitzende Richter Reinhold Emmert setzte immerhin gegen den Protest der Verteidiger durch, dass an diesem Donnerstag zunächst die leitende Ermittlerin in den Zeugenstand trat. Sie berichtete von einer in Bamberg lebenden 39-Jährigen aus Moldawien, die bei der Entführung in Karlstadt mit im Auto gesessen sein soll.

    Die Frau könnte den Würzburger Richter wohl einiges erzählen, ist aber spurlos verschwunden. Ob entführt oder untergetaucht, ist den Ermittlern unbekannt.

    Im Januar hatte die Polizei von der Festnahme der 39-Jährigen berichtet, sie galt als als tatverdächtig. Es habe sich dann jedoch "relativ zügig herausgestellt, dass sie selbst möglicherweise gegen ihren Willen festgehalten wurde", sagt ihr Anwalt Güney Behrwind.

    Obwohl sie eingeschüchtert gewesen sei und Repressalien fürchtete, habe sie sich "mutig dazu entschieden", freiwillig gegenüber den Ermittlungsbehörden auszusagen, sagt der Verteidiger. "Sie hat damit erheblich zur Aufklärung des Geschehens beigetragen und der Haftbefehl wurde außer Vollzug gesetzt."

    Wenige Tage nach ihrer Entlassung sei die Moldawierin dann aber "auf mysteriöse Art und Weise spurlos verschwunden", bestätigt Behrwind. "Ich kann nur hoffen, dass es ihr gut geht und ihr Verschwinden nicht im Zusammenhang mit ihrem Aussageverhalten steht."

    Hintergründe der Entführung bleiben völlig rätselhaft

    So sorgt die Verhandlung für mehr Fragen als Antworten: Wer sind die vier in der Anklage erwähnten Komplizen, von denen teilweise nicht einmal der Name bekannt ist?

    Ist der Mann, der in der Türkei vom Bruder des Entführten vier Mal Lösegeld forderte, nur ein Mittelsmann "irakischer Großhändler" oder selbst Drahtzieher der Entführung? Wollte er 100.000 Euro haben, weil ein Geschäftsmann, der offenbar in der Türkei in den selben Firmenräumen wie das Opfer aus Karlstadt residierte, seine Partner um diese Summe betrogen haben soll? Bekannt ist nur, dass der Mann arabisch mit irakischem Akzent sprach.

    Einstweilen bleiben dem Gericht zur Beurteilung nur die von den Ermittlern zusammengetragenen Schilderungen des Opfers, die die Anklage aufführt. Demnach prügelten die Entführer mit einem Stock stundenlang auf den Mann ein und drohten mit "Zerfleischen". Am Ende widersetzten sie sich offenbar der Anweisung eines Hintermannes, den 35-Jährigen zu töten - und ließen ihn nach tagelänger Quälerei frei. 

    Vorschlag des Gerichts für schnellen Prozess: Geständnis gegen milde Strafe

    Die Beweislage sei "extrem schwierig", sagt der Vorsitzende Richter. Stimmt die Version mit dem gewaltsamen Eintreiben von Schulden, ginge es für zwei der drei Angeklagten nicht mehr um Erpressung, sondern um Nötigung oder Beihilfe zur Freiheitsberaubung. In diesem Fall - und bei einem Geständnis - wären niedrigere Strafen von maximal zwei Jahren mit Bewährung vorstellbar.

    Statt in mühsamer Beweisaufnahme bis ins Frühjahr zu dauern, wäre der Prozess dann schnell zu Ende. Die Verteidiger brauchten nahezu zwei Stunden Pause, um ihren Mandanten den Vorschlag des Gerichts nahezulegen.

    Am nächsten Verhandlungstag, 31. Oktober, wollen die Angeklagten ihr Schweigen brechen.

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