Immer wieder werden Internetbetrügereien bei der Polizei gemeldet. Die Täter wenden verschiedene Arten und Betrugsmaschen an. Allein in der vergangenen Woche wurden bei der Polizeiinspektion Marktheidenfeld erneut fünf Internetbetrügereien zur Anzeige gebracht, heißt es im Pressebericht der Polizei. Darunter waren Betrügereien über die Möglichkeit, Geld per PayPal an Freunde und Familie zu senden, sowie ein Identitätsdiebstahl, ein Fakeshop und ein gestohlenes und somit gefälschtes Impressum.
In drei der bei der Polizei Marktheidenfeld angezeigten Fälle wollten die jeweiligen Geschädigten über verschiedene Internet-Verkaufsportale Waren - ein Rudergerät, Kleidung und einen Gutschein kaufen. Die Zahlung erfolgte, wie laut Polizei sehr häufig bei derartigen Delikten, über den Finanzdienstleister PayPal mit der Option „Freunde und Familie“.
Internet-Betrug: Identität gestohlen, um Paypal-Option "Freund und Familie" zu nutzen
Die Polizei warnt: Bei der PayPal-Option "Freunde und Familie" weiß man nie, wo das Geld letztlich landet und es gibt auch keinerlei Käuferschutz. Das heißt, man kann das gesendete Geld nicht zurückholen. Der gesamte Beuteschaden beläuft sich in diesen drei PayPal-Fällen auf etwa 750 Euro.
In einem der drei Fälle legte der angebliche Verkäufer zudem Bilder eines Personalausweises vor. Allerdings handelte es sich hierbei um den Personalausweis eines weiteren Geschädigten. Dieser wurde zuvor betrügerisch digital erlangt und wird nun zu Betrugsdelikten missbraucht, teilt die Polizei mit.
Die Polizei Marktheidenfeld mahnt deshalb wiederholt zur Vorsicht bei Internetgeschäften, den genannten Tathergängen und insbesondere der Zahlungsmethode PayPal „Freunde und Familie“. Die Geschädigten sehen ihr Geld in der Regel nicht wieder.
Tipp der Polizei: Vorsicht bei „Schnäppchen“ und Vorkasse - Handelt es sich um einen Fakeshop?
Ein weiterer Geschädigter wollte eine Palette Kohle kaufen und fiel hierbei auf einen Internet-Fakeshop herein. Den Kaufpreis in Höhe von etwa 400 Euro zahlte er per Überweisung. Im Nachhinein wurde bekannt, dass es sich zweifelsfrei um einen Fakeshop handelt.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, vor der Bestellung oder dem Kauf in einem Internetshop den Namen sowie das angegebene Impressum zu prüfen. Oftmals wird im Internet (bei bekannten Suchmaschinen) bereits vor dem entsprechenden Shop gewarnt. Ferner sollte spätestens dann Verdacht geschöpft werden, wenn als Zahlungsmethode ausschließlich „Vorkasse“ angeboten wird. Ein weiteres Indiz sind laut Polizei vergleichsweise auffällig günstige Preise.
Firmenimpressum für einen Fakeshop im Internet kopiert
In einem weiteren zur Anzeige gebrachten Fall stellte eine Firmeninhaberin fest, dass die Daten ihres Unternehmens im Impressum eines weiteren Fakeshops missbraucht wurden. Auch diese Betrugsmasche ist seit geraumer Zeit polizeilich bekannt. Die Geschädigte und die Polizei Marktheidenfeld versuchen nun, den Fakeshop so bald wie möglich zu schließen.