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KARLSTADT/GEMÜNDEN: Falsche Feldjäger verurteilt

KARLSTADT/GEMÜNDEN

Falsche Feldjäger verurteilt

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    Die Polizei Karlstadt berichtete vor einem Jahr über eine ungewöhnliche Verkehrskontrolle: Zwei junge Männer in Bundeswehruniform gaben sich in der Gemündener Straße in Karlstadt in der Nähe eines Aussiedlerhofes in der Abenddämmerung als Feldjäger aus und wollten von zwei anderen jungen Männern die Ausweise sehen. Da sich diese weigerten, der Aufforderung nachzukommen, sollen die falschen Feldjäger den beiden Schläge angedroht haben, hieß es in der Meldung der Polizei. Nun standen die Möchtegern-Feldjäger aus dem Raum Karlstadt und dem Landkreis Würzburg in Gemünden vor Gericht.

    Eigentlich haben die beiden 22- und 23-jährigen Angeklagten an jenem Samstagabend feiern gehen wollen, sagte der 22-Jährige aus dem Raum Karlstadt. Als die beiden, die damals ihren Grundwehrdienst ableisteten, eine Gruppe von vier jungen Leuten gesehen haben, sei ihnen jedoch die Idee gekommen, „einen auf wichtig zu machen“. Sie stellten ihren BMW in der Nähe der Gruppe ab und wollten uniformiert und mit „Feldjägerpersonenkontrolle“ die Ausweise der beiden jungen Männer der Gruppe sehen.

    Womit sie bei ihrer nach eigener Aussage „blöden Idee“ jedoch offenbar nicht gerechnet haben, war, dass einer der beiden Angesprochenen selbst bei der Bundeswehr und deshalb sehr misstrauisch war. Der Polizei sagte er, er habe gewusst dass Feldjäger keine Personen in Zivilkleidung kontrollieren dürfen. Auf seine Frage, „Von welchen Feldjägern wollt ihr denn sein?“, hätten sie auch keine Antwort geben können. Also weigerten er und sein Kumpel sich, die Ausweise vorzuzeigen.

    Während der ältere Angeklagte so tat, als rufe er bei der Polizei an, soll sein Kompagnon gesagt haben, man könne ein paar Meter weiter zu einem Feldweg gehen, um die Sache dort zu klären. Angeblich habe er auch gesagt, es werde gleich etwas „aufs Maul“ geben, was er jedoch vor Gericht vehement bestritt. Die „Kontrolle“ habe dann ziemlich abrupt geendet, sagte eine der beiden Zeuginnen aus.

    Für Richter Alexander Milkau wog die Aussage der beiden Begleiterinnen der Angesprochenen schwer. Beide sagten aus, sie hätten es mit der Angst bekommen angesichts des Auftretens der falschen Feldjäger und der Drohung. Sie gingen außerdem davon aus, dass die Angeklagten in ihren Holstern Schusswaffen bei sich trugen. Eine Zeugin habe sogar den Griff einer Waffe erkennen können. Die Polizei, die die beiden Angeklagten kurze Zeit später festnahm und ihr Auto auf den Kopf stellte, konnte jedoch keine Waffen oder Attrappen finden.

    Die Staatsanwältin zeigte deutlich, was sie von der ganzen Sache hält: „Wer lässt sich denn so einen Mist einfallen?“ Das Hirn sei in dem Augenblick offenbar woanders gewesen, vermutete sie. Der vorbestrafte 22-Jährige wurde wegen Amtsanmaßung und Drohung zu 80 Tagessätzen a 25 Euro verurteilt, der 23-Jährige wegen Amtsanmaßung zu 50 Tagessätzen a 20 Euro.

    Feldjäger

    Die Militärpolizei der Bundeswehr nennt sich Feldjäger. Feldjäger dürfen laut Presseoffizier Uwe Kirfel, stationiert in der Mainfranken-Kaserne Volkach, nur Soldaten kontrollieren, keine Zivilpersonen. Verkehrskontrollen dürfen die Feldjäger nur bei Militärfahrzeugen durchführen. Wenn ein Militärkonvoi unterwegs ist, dürfen sie der Polizei helfen, den Verkehr zu regeln.

    Feldjäger müssen sich mit einem Dienstausweis identifizieren und tragen in der Regel Uniform und eine Armbinde, auf der „Feldjäger“ steht. Sie können aber auch zivil ermitteln, wenn – was laut Kirfel nach dem Ende der Wehrpflicht nicht mehr so häufig der Fall ist – etwa ein Soldat gesucht wird. Aber auch dann müssen sie sich deutlich ausweisen können.

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