Nach seiner Verurteilung verlässt Günther Felbinger wortlos den Saal B173 des Münchner Landgerichts. Ohne stehen zu bleiben wehrt er mit einem müden Kopfschütteln die Fragen der wartenden Journalisten ab. Kein Wort dazu, ob er den Richterspruch akzeptiert. Keine Aussage auch, ob er sein Landtagsmandat auch jetzt noch behalten will – nachdem nun auch vor Gericht festgestellt worden ist, dass der frühere Freie-Wähler-Politikerüber Jahre hinweg den Landtag mit gefälschten Mitarbeiterverträgen um rund 56 000 Euro betrogen hat. Auch Felbingers Anwalt Martin Reymann-Brauer sieht trotz des Urteils keine Verpflichtung seines Mandanten, über seine politische Zukunft im Landtag Auskunft zu geben: „Verpflichtet ist Herr Felbinger zu prüfen, was er tut“, bürstet der Anwalt die lästige Frage barsch ab: „Und nicht der Main-Post Erklärungen abzugeben.“
Richterin: „Peinliche Rechtfertigungsversuche“
Ein Jahr und fünf Monate auf Bewährung wegen gewerbsmäßigen Betrugs in fünf Fällen lautet das Urteil gegen Felbinger. Dazu kommt als Bewährungsauflage eine Geldstrafe von insgesamt 22 150 Euro. Für Felbinger spreche, dass er den Schaden bereits im November 2015 unaufgefordert zurückbezahlt habe, sowie sein Geständnis vor Gericht – auch wenn dieses durch „peinliche Rechtfertigungsversuche“ getrübt worden sei, erklärte Richterin Elisabeth Ehrl in ihrer Urteilsbegründung. Dem Angeklagten bescheinigt sie allerdings eine „nicht unerhebliche kriminelle Energie“: Er habe sich mit seinen Scheinverträgen „eine Einnahmequelle von Dauer und erheblichem Umfang“ erschlossen und das mit dem Landtag unrechtmäßig abgerechnete Geld in die eigene Tasche gesteckt, weshalb für den Betrug „der erhöhte Strafrahmen der Gewerbsmäßigkeit“ anzuwenden sei.
Vorbildfunktion verletzt
Felbinger habe zudem seine Vorbildfunktion als Abgeordneter verletzt, die demokratischen Institutionen geschädigt und das Vertrauen der Wähler missbraucht, findet die Richterin – und legt Felbinger einen Rücktritt durchaus nahe. Eine freiwillige Niederlegung des Mandats aufgrund des Urteils liege aber nicht in der Kompetenz des Gerichts, so Ehrl: „Das muss er mit seinem Gewissen ausmachen.“
Mandat kann nicht entzogen werden
Fakt ist allerdings auch, dass dem Abgeordneten Felbinger aufgrund der Verurteilung wegen Betruges das Mandat nicht entzogen werden kann – „weder vom Wähler, noch vom Gericht, noch vom Landtag“, wie die Richterin erklärte. Zudem erreicht der 55-Jährige bereits im April die nach den mitunter wunderlichen Regeln des Landtags notwendigen neun Jahre und 183 Tage Landtagszugehörigkeit, die ihm ab dem 67. Lebensjahr eine staatliche Pension von 33,5 Prozent der Abgeordneten-Diät zusichern – was derzeit monatlich gut 2600 Euro ausmacht.
Rückkehr als Lehrer?
Klar ist immerhin, dass Felbinger nach der Landtagswahl im Oktober aus dem Maximilianeum ausscheiden wird. Ob er dann wieder – wie vor seiner Zeit im Parlament – als angestellter Lehrer in Würzburg arbeiten will, ließ er ebenfalls unbeantwortet. Als Beamter wäre er seinen Job bei einer Verurteilung von mehr als einem Jahr zwar los. Als Angestellter scheine nach gängiger Rechtsprechung eine Weiterbeschäftigung auch bei einem öffentlichen Arbeitgeber jedoch möglich, erklärte die Richterin: „Auch wenn so eine Verurteilung natürlich durchaus ein Makel ist, der ihm nun anhaftet.“