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BIRKENFELD: Fischzucht Müller will erheblich investieren

BIRKENFELD

Fischzucht Müller will erheblich investieren

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    Der Fischzuchtbetrieb Müller will kräftig investieren: Die bisherigen Rundbecken im Grenzbereich zwischen Birkenfeld und Karbach sollen einem Neubau der Verarbeitungshalle weichen.
    Der Fischzuchtbetrieb Müller will kräftig investieren: Die bisherigen Rundbecken im Grenzbereich zwischen Birkenfeld und Karbach sollen einem Neubau der Verarbeitungshalle weichen. Foto: Foto: Robert Heusslein

    Die Müller GbR will ihren Fischzuchtbetrieb im Grenzbereich den Gemarkungen Karbach und Birkenfeld ausbauen und erweitern: Er plant, eine Verarbeitungs- und Lagerhalle zu errichten sowie die Zucht- und Hälterungs-Becken umzustrukturieren. Der Birkenfelder Gemeinderat, so wurde in der jüngsten Sitzung deutlich, hat keine grundlegenden Bedenken.

    Fische züchten und verarbeiten

    Fischzucht Müller GbR will erheblich in ihren Betrieb am Karbach investieren, um eine EU-Zulassung als Zucht und Verarbeitungsbetrieb für Frisch- und Räucherfisch zu erlangen. Dem vorliegenden Plan zufolge sollen die bisherigen Zucht-Rundbecken nahe der Zufahrt abgebrochen werden. Stattdessen sollen dort entstehen:

    • eine Lager- und Verarbeitungshalle mit getrennten Hygienebereichen für Frischfisch, Räucherei und Verkauf,

    • ein Kundenbüro mit über 330 Quadratmeter Grundfläche

    • sowie eine offene Unterstellhalle für Geräte und Fahrzeuge, entstehen.

    Allerdings muss der Betrieb noch eine ganze Reihe weiterer Hürden nehmen. Zum einen muss auch die Nachbargemeinde Birkenfels zustimmen. Die Untere Bauaufsichtsbehörde muss die Privilegierung als landwirtschaftlicher Betrieb prüfen und vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten muss dies bestätigen.

    Zufahrt muss geklärt sein

    Die Zufahrt vom Weg der Gemeinde Birkenfeld aus auf das Betriebsgrundstück muss entweder im Eigentum des Antragstellers oder dinglich gesichert sein. Weiterhin darf das Vorhaben den Bestand und Betrieb der Kläranlage Birkenfeld nicht beeinträchtigen, müssen die Bayernwerk AG, das Staatliche Bauamt, der Fischereiverband Unterfranken, das Gesundheitsamt, die Untere Immissionsschutzbehörde und die Untere Wasserrechtsbehörde am Verfahren beteiligt werden.

    Zudem müssen der Markt Karbach und die Gemeinde Birkenfeld eine Zweckvereinbarung wegen der Abwasserbeseitigung schließen.

    Da das Baugrundstück nicht an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung angeschlossen ist, muss die Genehmigungsbehörde auch noch prüfen, ob die Wasserversorgung durch den eigenen Brunnen qualitativ und mengenmäßig ausreicht.

    In den Bauunterlagen zum Bauantrag seien schließlich noch die Kanalleitungen auf dem Baugrundstück und auf dem Grundstück der Gemeinde Birkenfeld zur Kläranlage lagerichtig darzustellen.

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