Hat ein Handwerker einer jungen Frau aus dem Landkreis gegen ihren Willen in ihrem Dekolleté auf den Busen geküsst? "Die Zeugin war nicht glaubwürdig und hat ihre Aussagen waren sehr lückenhaft", befand die Staatsanwältin zur Aussage der 25 Jahre alten Frau. Der 35 Jahre alte Mann wurde freigesprochen.
"Hier hatten wir die Situation, dass Aussage gegen Aussage stand", bemerkte Strafrichterin Kristina Heiduck in ihrer Urteilsbegründung. Gegenüber dem Angeklagten zeigte sich die Aussage der angeblich geschädigten Frau als "nicht belastbar". Auf klar formulierte Fragen der Richterin antwortete die Zeugin ausweichend, verstrickte sich in Nebensächlichkeiten und sehr unvollständigen Sätzen.
Badezimmer einer jungen Familie wurde saniert
In der Zeit vom 4. bis 8. Juli 2023 war der angeklagte Handwerker mit einem Kollegen damit beschäftigt, das Badezimmer der jungen Familie in einem Altbau zu sanieren. Nach Angaben der 25-jährigen Bewohnerin des Hauses wurden die Arbeiten durch die aus Remscheid kommenden Arbeiter jedoch mangelhaft ausgeführt. Dafür soll sich der angeklagte Firmeninhaber mehrfach während der Arbeiten der Frau sexuell genähert haben.
Anfangs, so die zweifache Mutter, seien es nur "zufällige" Berührungen am Arm gewesen. An weiteren Tagen dann hätte der ledige Arbeiter sie am Po berührt und den Arm um ihre Hüfte gelegt haben. Höhepunkt der Übergreiflichkeiten soll dann der Kuss auf ihren Busen gewesen sein. Im dunklen Flur soll der Mann sich ihr genähert haben, als sie dort stand und ihren einjährigen Sohn auf dem Arm hielt. Zuerst soll er dem Jungen über die Wange gestreichelt haben, bevor er sich dann dem Dekolleté der jungen Mutter genähert hat.
Frau beschwerte sich über angeblich unprofessionelle Arbeiten
Nach den ersten Berührungen will die junge Frau ihrem Mann von den Versuchen des Handwerkers erzählt haben, worauf dieser den Betriebsinhaber gewarnt habe. "Haben Sie der Frau gegenüber Avancen gemacht oder sie angeflirtet?", wollte Richterin Heiduck von dem Angeklagten wissen. Dieser verneinte und verwies darauf, dass er mit der Arbeit beschäftigt war und auch keine privaten Unterhaltungen mit den Familienmitgliedern geführt habe.
Weiter erklärte der Mann, dass mit der Frau nach dem Ende der Arbeiten noch über WhatsApp Kontakt bestanden habe, sie aber darin nicht auf die angezeigten Vorwürfe eingegangen ist. Sie habe sich lediglich darüber beschwert, dass die Arbeiten sehr unprofessionell ausgeführt worden seien.
Nach den Aussagen der angeblich sexuell belästigten Frau konnte das Urteil nur auf Freispruch lauten.