Ein Unbekannter soll zwei Wiesen eines Oberelsbacher Bauern abgemäht und das Heu entwendet haben, was der erst bemerkte und anzeigte, als ihm vom Landwirtschaftsamt die Förderung gestrichen wurde, da er sich nicht an den vereinbarten Mähzeitpunkt gehalten habe. Diese Meldung hat im Landkreis Rhön-Grabfeld für viel Wirbel gesorgt und die Frage aufgeworfen, wie denn die entsprechenden Förderprogramme überhaupt funktionieren.
Im Detail ist das höchst kompliziert. Da sind sich Dieter Weisenburger von der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Rhön-Grabfeld, Rainer Müller, der für Agrarumweltmaßnahmen am Landwirtschaftsamt zuständig ist, und Karl-Heinz Kolb vom Bauernverband einig. Im Prinzip und etwas vereinfacht erhält ein Landwirt dafür, dass er sich vertraglich zu Einschränkungen bei der Bewirtschaftung einer Wiese verpflichtet Fördergelder.
Einschränkungen können sein ein Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutz und ein späterer Schnittzeitpunkt. Statt nach dem früher üblichen Kiliani-Tag am 10. Juli darf inzwischen je nach Lage ab 1. Juni, 1. Juli, 1. August oder gar 1. September gemäht werden. So sollen seltene Pflanzen „aussamen“ oder die Wiesenbrüter ihren Nachwuchs ungestört aufziehen können.
Dass Wiesen zu früh oder die falschen Flächen gemäht werden, kommt nicht häufig, aber doch immer wieder vor, berichtet Müller, dessen Amt die Auszahlung der Fördermittel abwickelt. Nach den Angaben der Fachleute gibt es letztlich drei Varianten: Selten mähen Landwirte die eigene Wiese zu früh ab. Auch dass fremde Wiesen abgemäht werden, um an das Heu zu kommen, ist nicht häufig. Meistens würden die Wiesen aus Versehen von einem Nachbarn gemäht, da oft unklar sei, wo die genauen Grundstücksgrenzen verlaufen. Oft seien die Flächen nur „handtuchgroß“, und es werde im Auftrag mit großen Mähwerken gearbeitet.
Passiert das, gibt es im Herbst keine Fördergelder. Der betroffene Landwirt muss sich zivilrechtlich bemühen, seinen Schaden vom Verursacher ersetzt zu bekommen. Und die Chance, dass ein Verstoß gegen die Vertragsbedingungen entdeckt wird, ist nicht gering. Am Amt für Landwirtschaft ist ein eigenes Prüfteam angesiedelt, das unter anderm in der Rhön eine vorgeschriebene Zahl von Stichproben – auch aus der Luft – nimmt.
Wird ein Verstoß entdeckt, den der Landwirt vorher nicht gemeldet hat, und die Behörden gehen davon aus, dass er selbst die Wiese gemäht hat, verliert der Bauer nicht nur die Zuschüsse, sondern muss auch mit Strafen rechnen.
Aber alleine der Verlust der Förderung wiegt schon schwer genug. Mit einigen Vorbehalten nennt Müller als Richtgröße bei einem Schnittzeitpunkt 1. Juli, mit Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutz eine Fördersumme von 475 Euro pro Hektar im Rahmen des Vertragsnaturschutzprogrammes.
5500 Hektar, also rund elf Prozent der landwirtschaftlichen Fläche des Landkreises Rhön-Grabfeld werden über dieses Programm erfasst.