Falschaussagen vor Gericht werden hart bestraft. „Der Gesetzgeber sieht dafür grundsätzlich nur Freiheitsstrafen vor“ erklären Richter praktisch jedem Zeugen in der Belehrung. Noch kritischer wird es bei einer Vereidigung, dann ist die Falschaussage ein Meineid auf dem eine Mindeststrafe von einem Jahr steht.
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