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Helmstadt: Gemeinde Helmstadt klagt nicht gegen die genehmigte Bauschuttdeponie

Helmstadt

Gemeinde Helmstadt klagt nicht gegen die genehmigte Bauschuttdeponie

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    In der Gemeinde Helmstadt soll eine Bauschuttdeponie der Klasse 1 errichtet werden. Die Gemeinde Helmstadt hat sich nun entschieden, nicht gegen die Genehmigung der Deponie zu klagen.
    In der Gemeinde Helmstadt soll eine Bauschuttdeponie der Klasse 1 errichtet werden. Die Gemeinde Helmstadt hat sich nun entschieden, nicht gegen die Genehmigung der Deponie zu klagen. Foto: Johannes Kiefer

    Eine schwierige Entscheidung hat der Marktgemeinderat Helmstadt (Lkr. Würzburg) an diesem Mittwoch getroffen: Die Gemeinde wird nicht gegen die Genehmigung der Bauschuttdeponie im geplanten Trinkwasserschutzgebiet klagen. Die Deponie liegt im Wassereinzugsgebiet der Zeller Quellen, die etwa 65.000 Menschen in Würzburg mit sauberem Trinkwasser versorgen. Das Gebiet soll bald als Trinkwasserschutzgebiet ausgewiesen werden.

    Die geplante Deponie der Klasse 1 (DK 1) beschäftigt die Marktgemeinde schon lange. Auf der geplanten DK1-Deponie dürfen toxisch leicht belastete und mineralische Materialien wie Bodenaushub, Bauschutt, Gleisschotter oder Schlacken entsorgt werden. Zuletzt wurde eine Kanzlei beauftragt zu prüfen, ob eine Klage der Gemeinde gegen die Deponie Aussicht auf Erfolg hätte. Deren Einschätzung wurde nun in der Gemeinderatssitzung verlesen: "Eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss hat – nach den uns vorliegenden Unterlagen und Informationen – nur geringe Aussicht auf Erfolg."

    Eine Klage hätte keine guten Erfolgsaussichten

    Bürgermeister Tobias Klembt (CSU) hob hervor, dass die Gemeinde nur klagen könne, wenn sie in ihren eigenen Rechten verletzt sei. So könne sie sich zwar auf ihre gemeindliche Planungshoheit berufen, nicht aber auf den Schutz des Trinkwassers, da das geplante Trinkwasserschutzgebiet nicht der Gemeinde Helmstadt gehört. "Mit solchen Gründen müssen andere Träger öffentlicher Belange klagen", sagte Klembt.

    Ein Klageverfahren ohne ernsthafte Erfolgsaussichten wäre mit einem hohen Kostenrisiko verbunden. Dazu kommt: 2018 hatte der damalige Gemeinderat einer Verfüllung der bestehenden Grube mit Z2-Material zugestimmt. Dabei kann es sich um belasteten Erdaushub und Bauschutt handeln. Nach Einschätzung des Wasserwirtschaftsamtes gehe von dieser Grube eine höhere Gefährdung für das Grundwasser aus, als von der geplanten DK1-Deponie, da die Sicherheitsvorkehrungen bei der neu geplanten Deponie wesentlich höher seien.

    "Tatsache ist, die Z2-Grube ist da", argumentierte daher der stellvertretende Bürgermeister Matthias Haber (WGH). "Mit der neu geplanten DK1-Deponie würde eine Verbesserung eintreten."

    Bürger wollten alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen

    Sylvia Fiederling (CSU) dagegen sah die geplante Deponie weiterhin kritisch. "Zur Höherwertigkeit der DK1-Deponie heißt es immer auch 'solange die Folie hält'. Deshalb halte ich das nicht für sicher", sagte sie. Auch andere Gemeinderäte sprachen sich für eine Klage aus. "Ich stehe hinter dem Bürgerentscheid", sagte Felix Mundelsee (CSU). In einem Bürgerentscheid im Jahr 2021 hatte sich eine Mehrheit der Gemeinde dafür ausgesprochen, "dass die Gemeinde alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpft, um die Ausweitung der Deponie zu verhindern."

    Der Gemeinderat hat sich schließlich mit zehn zu vier Stimmen gegen eine Klage entschieden. Dennoch ist der Bau der Deponie damit noch nicht endgültig freigegeben. Andere Träger öffentlicher Belange können weiterhin klagen.

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