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Eußenheim: Gemeinde will die Alte Schule im Ortsteil Münster verkaufen

Eußenheim

Gemeinde will die Alte Schule im Ortsteil Münster verkaufen

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    Für die seit Dezember 2022 leerstehende Alte Schule ist ein Kaufinteressent vorhanden. Laut Wertgutachten steht ein Betrag von 45.000 Euro zur Disposition. Das Kaufangebot beläuft sich jedoch nur auf 31.500 Euro.
    Für die seit Dezember 2022 leerstehende Alte Schule ist ein Kaufinteressent vorhanden. Laut Wertgutachten steht ein Betrag von 45.000 Euro zur Disposition. Das Kaufangebot beläuft sich jedoch nur auf 31.500 Euro. Foto: Ernst Schneider

    Für die seit Dezember 2022 leerstehende Alte Schule ist ein Kaufinteressent vorhanden. Das war Thema in der Sitzung des Gemeinderates. Laut Wertgutachten steht ein Betrag von 45.000 Euro zur Disposition. Das Kaufangebot beläuft sich jedoch nur auf 31.500 Euro. Seit 28. November 2023 liegt ein Gemeinderatsbeschluss vor, die alte Schule zu verkaufen. Die öffentliche Ausschreibung lief bis 29. Februar 2024. Bei vier Interessengeboten lag das Höchstangebot bei den besagten 31. 500 Euro.

    Inwieweit die auf dem Gebäude befindliche Feuerwehrsirene dort bleibt, ist noch offen. Dies ist dem Kaufinteressenten auch bekannt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass im Zuge des Umbaues zu einer digitalen Alarmanlage die jetzige Feuerwehrsirene entfernt wird. Einstimmig votierte das Ratsgremium für den Verkauf der Alten Schule in Münster.

    Der Sportangler-Club Gamma will seinen Engelsee in Eußenheim sanieren. Der Schlamm soll ausgebaggert und entsorgt sowie die Uferböschung erneuert werden. Der Club wandte sich nun mit der Bitte um entsprechenden Zuschuss an die Gemeinde. Die Kosten betragen nach Vereinsangaben rund 63.000 Euro. Bürgermeister Achim Höfling informierte, dass hier als typische Zuschüsse an Vereine zehn Prozent der Kosten genannt seien. Bislang sei dies aber nur Sport- und Johanniszweigvereinen, Feuerwehren und Kirchenstiftungen gewährt worden. Auch wenn der Bürgermeister den Zuschuss auf 2000 Euro beschränkt haben wollte, lehnte das Ratsgremium nach eingehender Diskussion den beantragten Zuschuss ab.

    Grundzüge des Haushalts

    Der Landkreis schafft vier Side-by-Side-Fahrzeuge an. Es handelt sich um umgebaute Fahrzeuge mit Platz für drei Personen und Ladefläche (Wert: 70.000 Euro) für Gelände, das mit normalen Feuerwehrautos nicht befahren werden kann. (Schläuche legen in der Flur, Vermisstensuche im Wald). Das Fahrzeug für den Inspektionsbereich KAR soll unter der Bedingung, dass es als Führungsfahrzeug im Einsatz dient, in Eußenheim eingestellt werden. Es vervollständigt das Feuerwehrkonzept. Der Gemeinderat stimmt zu, wenn das vorhandene Mannschaftsbüschen damit ersetzt wird.

    Der Gemeinderat stimmt dem Erwerb des Mannschaftsbusses für die Bühler Feuerwehr von der Schwebenrieder Feuerwehr zu. Vom Kaufpreise von 4500 Euro übernimmt die Feuerwehr Bühler 2000 Euro. Voraussetzung: Die Bühler Feuerwehr sichert 2250 Euro Ankaufskosten sowie großzügige Eigenleistung zu.

    Bürgermeister Achim Höfling stellte Grundzüge des Haushaltes 2024 vor. Dieser beinhaltet bereits Ansätze im aktuellen Vermögenshaushalt 2024 und war vom Bestreben geprägt, zwar nötige erforderliche Maßnahmen zu finden, die aber ohne große Probleme auf das Folgejahr verschoben werden können. Über entsprechende Erweiterungen wird in den folgenden Sitzungen noch zu entscheiden sein. Mit Sicherheit aber, so der Bürgermeister, werde sich noch bezüglich der Ausgleichsflächen für Windräder und anderer diverser Ausgaben der Haushalt um runde 100.000 Euro erhöhen.

    Erhöhung der Friedhofsgebühren

    Die Erhöhung der Friedhofsgebühren war wegen der 1:1 -Weitergabe der Preiserhöhung der Firma Niklaus erforderlich. Mit einer Gegenstimme gab der Rat sein Einverständnis zur Erhöhung der Gebühren für Familiengräber/Einzelgrab von bisher 253 auf 550 Euro, für das Familie-Einzelgrab von bisher 191 auf 500 Euro, für Sargträger von 21 auf 50 Euro sowie Kreuzträger von 16 auf 50 Euro. Die Gebühren für ein Kindergrab bleiben unverändert, ebenso für ein pflegefreies Urnengrab, ein pflegefreies Sarggrab und die Urnenumbettung.

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