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Hundsbach: Gemeinderat Eußenheim: Auch in Zukunft dürfen Gräber nur zu zwei Dritteln mit Grabplatten abgedeckt

Hundsbach

Gemeinderat Eußenheim: Auch in Zukunft dürfen Gräber nur zu zwei Dritteln mit Grabplatten abgedeckt

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    Zur Bewahrung der Ästhetik dürfen auch in Zukunft Gräber in den Friedhöfen der Gemeinde Eußenheim nur zu zwei Drittel mit Grabplatten bedeckt sein.
    Zur Bewahrung der Ästhetik dürfen auch in Zukunft Gräber in den Friedhöfen der Gemeinde Eußenheim nur zu zwei Drittel mit Grabplatten bedeckt sein. Foto: Ernst Schneider

    Die Gemeinde Eußenheim gehört zu den fünf Kommunen der ILE-Allianz MainWerntal. Bei der ILE MainWerntal handelt es sich um eine Interkommunale Allianz der Städte und Gemeinden Arnstein (Ortsteile Heugrumbach, Reuchelheim, Müdesheim, Halsheim und Binsfeld), Eußenheim, Gössenheim, Karlstadt (Ortsteil Stetten) und der Gemeinde Thüngen, sowie dem Kooperationspartner Stadt Gemünden.

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