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Zellingen: Gemeinderat Zellingen genehmigt Solaranlage für Kläranlage und diskutiert über skurrile Rampe in Retzbach

Zellingen

Gemeinderat Zellingen genehmigt Solaranlage für Kläranlage und diskutiert über skurrile Rampe in Retzbach

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    Kurios wirkt die Zufahrt zu einer neuen Garage in Retzbach. Zu der Herausforderung für Fahrer und Auto kommt noch das Problem hinzu, dass die Rampe auf öffentlichem Grund gebaut wurde und die Benutzung des Gehwegs unmöglich macht.
    Kurios wirkt die Zufahrt zu einer neuen Garage in Retzbach. Zu der Herausforderung für Fahrer und Auto kommt noch das Problem hinzu, dass die Rampe auf öffentlichem Grund gebaut wurde und die Benutzung des Gehwegs unmöglich macht. Foto: Jürgen Kamm

    Einem Bauantrag des Abwasserzweckverbandes Zellingen für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage auf der Kläranlage in Retzbach stimmte der Zellinger Gemeinderat jetzt zu. Der erzeugte Strom soll vollständig für den Betrieb der Kläranlage verwendet werden. Den Bau strebt der Verband schon seit mehreren Jahren an, inzwischen rückte das Landratsamt Main-Spessart von der Forderung ab, dass dafür ein Bebauungsplan erstellt werden müsste und erließ Ende Januar einen positiven Vorbescheid.

    Über eine Zufahrtsrampe für eine neue Garage am Anfang der Bergstraße in Retzbach wunderte sich (nicht nur) Gemeinderat Michael Zull. Er sei darauf angesprochen worden, berichtete er und forderte Konsequenzen. Denn die Rampe überbaut den öffentlichen Gehweg. Auf etwa 2,5 Metern Breite bleibt nur ein Streifen, der kaum breiter ist als der anschließende Bordstein.

    "Raketenabschussrampe" in der Bergstraße sorgt für Diskussion

    Einige Räte sprachen scherzhaft von einer "Raketenabschussrampe" und bezweifelten, dass die recht kurze und steile Rampe mit einem nicht geländegängigen Auto passierbar ist. Laut dem Bauherren habe sein Amtsvorgänger dem Ganzen zugestimmt, sagte Bürgermeister Wohlfart. Das konnte sich Gemeinderat Werner Küffner nicht vorstellen: "Dass ein Bürgermeister das genehmigt haben soll ist illusorisch." Die neue Garage steht dicht am Gehweg, ihr Boden liegt aber deutlich darüber. Diese kuriose Tatsache ergibt sich daraus, dass sie auf eine schon vorhandene Garage aufgesetzt wurde.

    Praktisch unverkäuflich sind derzeit die Grundstücke Langgasse 43 und 45 in Zellingen, weil aufgrund des Ausschussbereiches des Mains eine gehobene wasserrechtliche Genehmigung nötig ist, um sie bebauen zu können. Dabei standen dort schon einmal Häuser, die die Gemeinde abbrechen ließ, nachdem sie die Grundstücke vor Jahren kaufte. Nun will die Kommune neue Gebäude planen, um die gehobene wasserrechtliche Genehmigung erwirken zu können. Danach sollen die Grundstücke verkauft werden.

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