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Gemünden: Kommentar: Gemündens Bürgermeister verstößt gegen Grundsatz der Öffentlichkeit

Gemünden

Kommentar: Gemündens Bürgermeister verstößt gegen Grundsatz der Öffentlichkeit

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    Das Rathaus in Gemünden.
    Das Rathaus in Gemünden. Foto: Michael Mahr

    Sitzungen von Gemeinde- und Stadträten müssen zwingend öffentlich sein, wenn es keine wirklich triftigen Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit gibt. Indem Gemündens Bürgermeister Jürgen Lippert Dinge anstatt öffentlich im Geheimen beraten lässt, verstößt er nicht nur gegen die Gemeindeordnung. Vielmehr verletzt er dadurch den Anspruch der Bürger auf Teilhabe am demokratischen Prozess.

    Es macht die ganze Sache nicht besser, dass er dies angeblich nur bei "Vorberatungen" tut, was eine spitzfindige Kategorie ist. Denn so könnten Themen ohne Beteiligung der Öffentlichkeit längst entschieden sein, bevor die Bürger überhaupt davon erfahren. Öffentliche Sitzungen des Stadtrats, in denen dann nur noch pro forma ein Beschluss gefällt wird, verkommen so zu reinen Schausitzungen. In Gemündener Stadtrat wird gern diskutiert, daher verwundert es Beobachter mitunter, wie schnell und ohne Diskussion manch strittiger Punkt durchgewunken wird. Wurde da womöglich schon ausgiebig "vorberaten"? Der Anspruch der Bürger auf demokratische Teilhabe lässt sich aber nicht beliebig interpretieren.

    Wollen Stadträte überhaupt Öffentlichkeit?

    Nach der bayerischen Gemeinde- und der Geschäftsordnung hat jeder Stadt- oder Gemeinderat das Recht, zu Beginn einer nichtöffentlichen Sitzung die Verlegung eines Tagesordnungspunkts in die öffentliche Sitzung zu beantragen. Darüber muss der Bürgermeister abstimmen lassen. Mitunter scheinen Stadträte, zulasten der Öffentlichkeit, jedoch ganz froh, wenn Dinge nichtöffentlich behandelt werden und sie "ungestört" ihre Meinung sagen können.

    In anderen Gemeinden und Städten im Landkreis soll es noch viel schlimmer sein mit der Nichtöffentlichkeit als in Gemünden, etwa in Frammersbach, wo der Haushalt nichtöffentlich beraten wird. Oft bleibt es zudem nicht bei Beratungen und "Vorberatungen", sondern es werden auch zu Unrecht Beschlüsse gefasst. Kein Wunder, dass die Politikverdrossenheit bei einem solchen Gemauschel steigt.

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