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Gemünden: Gericht lässt den Hitlergruß auch nicht als Ironie zu

Gemünden

Gericht lässt den Hitlergruß auch nicht als Ironie zu

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    "Ich will, dass das Ganze vorbei ist", sagte der sichtlich erleichterte Angeklagte aus dem Raum Gemünden, als er das Amtsgericht verließ. Dort war soeben zu einer Geldstrafe von 2100 Euro verurteilt worden. Er hatte am Gemündener Marktplatz den Hitler-Gruß gezeigt und "Heil Hitler" gerufen, was als "Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" unter Strafe steht. Eine weitere Anklage wegen Beleidigung und Bedrohung hatte das Gericht fallen lassen, nachdem der Anzeigenerstatter seinen Strafantrag zurückgenommen hatte.

    Ehemals befreundet gewesen

    Zur Vorgeschichte: Einst waren der Angeklagte und der Anzeigenerstatter "etwas" befreundet gewesen. Zumindest bis zum Beginn diesen Jahres. Da fuhr der jetzt Angeklagte im Auto an dem anderen Mann vorbei und beleidigte ihn. Einige Minuten später wiederholten sich die Beschimpfungen und Beleidigungen vor dem Gemündener Rathaus. Dort kam es dann auch zu dem Hitlergruß und schließlich zu der Anzeige.

    Dass ein Gericht nicht nur sanktionieren, sondern auch Situationen befrieden solle, merkte der Verteidiger des Angeklagten an. Die Beleidigungen und Beschimpfungen seien nicht so schwerwiegend gewesen, daher bat er den Anzeigenerstatter, den Strafantrag zurückzunehmen. Im Gegenzug übernehme sein Mandant dessen Anwaltskosten. Und: In einem "Vier-Augen-Gespräch" sollten die beiden Kontrahenten ihre Meinungsverschiedenheiten ausräumen. Mit den Vorschlägen zeigten sich alle Beteiligten einverstanden.

    Unter Bewährung straffällig

    Somit blieb die Anklage wegen des Hitlergrußes. Hier holte die Vergangenheit den Angeklagten ein, denn er hatte zur Tatzeit noch unter Bewährung aus einer Verurteilung aus dem Jahr 2016 gestanden, damals wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung. "Das war nicht ganz unbedeutend", meinte Richterin Laura Paczesny.

    Das sah die Staatsanwältin genauso. Sie beantragte eine Geldstrafe in Höhe von 3500 Euro (100 Tagessätze zu 35 Euro). Weit davon entfernt lag der Antrag des Verteidigers; er wünschte einen Freispruch. Seiner Meinung nach waren der Gruß und der Ruf "Heil Hitler" gegenüber dem als rechtsradikal bekannten Mann eher "ironisch gemeint", weil sein Mandant nicht zur rechten Szene zu rechnen sei und diese ablehne. Gruß und Ausruf wären "als Kritik zu sehen, parodistisch und verzerrt zu verstehen".

    Deutliche Zeichen heutzutage nötig

    Die Richterin folgte dieser Entschuldigung des Verhaltens nicht: Zwar lasse der Paragraph 86a des Strafgesetzbuches Ausnahmen zu, diese träfen aber auf keinen Fall auf dieses Verfahren zu. Vielmehr gelte es gerade in dieser Zeit, ein deutliches Zeichen zu setzen. Ein unbeteiligter Dritter hätte, so wie die beiden Zeuginnen des Geschehens, Gruß und Ausruf nicht als Kritik erkennen können.

    Mit ihrem Urteil blieb Richterin Paczesny etwas unter dem Antrag der Staatsanwältin: 2100 Euro (60 Tagessätze zu 35 Euro) und dazu die Kosten des Verfahrens, lautete ihr Richterspruch. "Nie wieder", so kündigte der Angeklagte noch im Gericht an, wolle er sich wegen einer Straftat vor Gericht verantworten müssen. Er akzeptierte das Urteil. Die Zustimmung der Staatsanwaltschaft steht noch aus.

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