Ein allerdings recht spätes Geständnis hat einen 26-jährigen Maurer vor einer Verurteilung wegen Diebstahls bewahrt. Nach Abschluss der Beweisaufnahme vor dem Amtsgericht Gemünden hatte er zugegeben, bei seinem damaligen Arbeitgeber „lange Finger“ gemacht und Werkzeuge gestohlen zu haben. Gegen die Zahlung von 3600 Euro wurde das Verfahren vorläufig eingestellt.
Von Februar bis zum November 2020 verschwanden bei einem Bauunternehmer aus dem Raum Gemünden zahlreiche Werkzeuge. Dabei hatte es der Chef der rund 35 Mitarbeiter zählenden Firma dem Dieb aber auch leicht gemacht: Sehr großzügig gestatte er seinen Leuten, Werkzeuge oder auch Fahrzeuge für den privaten Einsatz zu nutzen. „Ich wollte jedoch immer gefragt werden“, sagte er als Zeuge vor Gericht.
Werkzeuge im Wert von 1600 Euro
Die Ausleihe „wurde von ihm recht lapidar gehandhabt“, bestätigte ein Mitarbeiter dem Gericht. Dass er dabei auch schon mal den Überblick hätte verlieren können, bestätigte dieser Zeuge ebenfalls. Diese Schwäche seine früheren Chefs nutzte der 26-jährige Maurer offensichtlich aus.
So lieh er sich einen Lkw mit einigen Absperrteilen und Betonfüßen sowie einen Stromerzeuger. Zurückgegeben hat er allerdings nur den Lkw. „Durch Ausleihe erworben“, hieß es später auch bei einem Winkelschleifer sowie weiteren Handwerksgeräten. Von einer Baustelle ließ der Mann eine Motorkettensäge mitgehen, die er aber daheim reparierte. Vor der Rückgabe an die Besitzerfirma standen allerdings Polizeibeamte zur Wohnungsdurchsuchung bei ihm in der Haustür.
Ursprünglich ging die Staatsanwaltschaft Würzburg von einem Gesamtschaden von 2969 Euro aus, errechnet aus den Beschaffungskosten für Neugeräte. Jedoch konnte dem Mann die Wegnahme eines Bohrhammers nicht nachgewiesen werden. Tatsächlich wurde in der Verhandlung ein Zeitwert der gestohlenen Werkzeuge von etwa 1600 Euro ermittelt.
Verfahren gegen Geldauflage eingestellt
Einem geringfügig beschäftigten Mitarbeiter der Baufirma waren Werkzeuge zum Verkauf über ein Kleinanzeigenportal am Standort der Firma aufgefallen. Sofort setzte er sich mit dem Anbieter in Verbindung und erwarb legal einen Bohr- und Aufbrechhammer. Im Zuge der Verkaufsverhandlungen ließ er sich auch verschiedene neu und gebrauchte Akku-Geräte eines namhaften Herstellers zeigen. Darunter waren auch Geräte der Baufirma. In der zweiten Novemberhälfte schnappte dann die Falle für den Angeklagten zu. Danach, so bestätigten der Firmeninhaber wie auch ein andere Mitarbeiter, seien keine Werkzeuge mehr in dem Unternehmen verschwunden.
„Ich bin nicht böse auf dich, nur unheimlich enttäuscht“, meinte der Bauunternehmer in der Verhandlung zu seinem früheren Mitarbeiter, mit dessen Arbeitsleistung er zufrieden schien. So hatte er sich auch geweigert, die Polizei wegen der Diebstähle einzuschalten. Erst Ende Oktober 2020 konnte er sich dazu durchringen. „Die Nummer ist für mich durch“, meinte er gegenüber Strafrichter Dr. Jan Teubel, der den Unternehmer zur die Geltendmachung von Schadenersatz befragte.
Erst als sich Richter, Staatsanwalt und Verteidiger Gedanken über das mögliche Strafmaß machten, den gemeldeten Verlust eines Bohrhammers und die wahren Hintergründe um die Motorkettensäge nicht zweifelsfrei dem Angeklagten angehängt werden konnte, raffte dieser sich nach Beratung mit seinem Verteidiger zu einem Geständnis auf. Er gab zu, den Stromerzeuger und die Absperrungszäune wollte für sich behalten, den Winkelschleifer und andere Teile veräußert zu haben. Durch das späte Geständnis und die gezeigte Reue stellte das Gericht schließlich das Verfahren gegen die Geldauflage vorläufig ein.