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KARLSTADT/STETTEN: Halle ist kein Schwarzbau mehr

KARLSTADT/STETTEN

Halle ist kein Schwarzbau mehr

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    Bereits zurückgebaut: die Halle auf dem Brückberg oberhalb von Stetten. Die Balken, die das Dach rechts stützen, standen ursprünglich senkrecht, jetzt verlaufen sie diagonal. Zudem entfällt der bergseitige Zugang, sodass die Halle nur eingeschossig ist.
    Bereits zurückgebaut: die Halle auf dem Brückberg oberhalb von Stetten. Die Balken, die das Dach rechts stützen, standen ursprünglich senkrecht, jetzt verlaufen sie diagonal. Zudem entfällt der bergseitige Zugang, sodass die Halle nur eingeschossig ist. Foto: Foto: Klaus Gimmler

    Eine große Diskussion gab es nicht, der Bauausschuss des Stadtrats hatte auch nichts zu entscheiden. Der Schwarzbau am Stettener Brückberg ist keiner mehr. Er braucht keine Genehmigung, weil der Bauherr die Halle zurückgebaut hat und sie noch begrünen will. „Eine salomonische Lösung“, meinte Bauabteilungsleiter Herbert Werthmann in der Sitzung des Ausschusses am Dienstag. Ein Abriss wäre eine zu große Härte für den Bauherrn gewesen, sagte er weiter.

    Das hörte sich in der Sitzung im April noch anders an. Damals verweigerte der Bauausschuss eine nachträgliche Genehmigung und zeigte sich kämpferisch. „Wenn die Halle stehen bleibt, öffnen wir Tür und Tor“, hieß es. „Wir würden unglaubwürdig werden“, zeigten sich Mitglieder des Bauausschusses verärgert. Es gelte der Grundsatz, dass die Natur im schönen Werntal von Gebäuden frei gehalten werden sollte. Daher war die Empörung groß über den Stettener, der ohne Genehmigung eine gut 15 mal acht Meter große landwirtschaftliche Halle auf dem Brückberg errichtet und erst im Nachhinein einen Bauantrag gestellt hatte, nachdem der Bau eingestellt worden war.

    Im Juni habe es dann ein Gespräch im Landratsamt gegeben, berichtete nun Werthmann im Bauausschuss. Daran nahmen neben den Vertretern des Landratsamts und der Familie des Bauherrn unter anderem auch die beauftragte Architektin sowie Vertreter der Stadt Karlstadt teil. Letztlich sei gemeinsam darauf hingewirkt worden, dem Bauherrn entgegenzukommen, damit die Halle nicht abgerissen werden muss. Vom Amt für Landwirtschaft wurde eine Privilegierung für eine maximale Nutzfläche von 100 Quadratmetern festgestellt, die von einem landwirtschaftlichen Betrieb genehmigungsfrei im Außenbereich gebaut werden könnte. Im ursprünglichen Zustand hat die Halle eine Nutzfläche von 133 Quadratmeter.

    Daher wurde mit dem Bauherrn vereinbart, die Halle so zu ändern, dass ein genehmigungsfreies Bauvorhaben entsteht. Dazu müssen das eingeschobene Geschoss sowie der bergseitige Zugang beziehungsweise die Einfahrt entfallen. Ferner muss die Aufständerung des überdachten seitlichen Bereichs zurückgebaut werden. Dann würde es sich um ein genehmigungsfreies Vorhaben handeln, für das kein Einvernehmen durch die Gemeinde erforderlich ist. Zudem soll die Halle begrünt werden.

    Werthmann nannte es einen „vertretbaren Kompromiss“ und eine „menschliche Lösung“. Eine Beseitigung hätte für die Familie zu einer „nicht beabsichtigten Härte“ geführt. Er betonte aber, dass es aufgrund des zwischenzeitlich rechtsverbindlichen Bebauungsplanes für das Hallengebiet „Steinweg“ in Stetten eine solche Kulanzregelung nicht mehr geben wird. Die Zersiedelung der Natur müsse vermieden werden. Daher seien künftig privilegierte und nicht privilegierte Hallen in diesem Baugebiet zu erstellen.

    In der Diskussion äußerte Stadtrat Horst Wittstadt sein Unbehagen. „Viel kleiner wird sie ja nicht“, sagte er und fügte hinzu: „Aber wir werden ja hier nur informiert.“

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