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Thüngen: Halteverbot am Kindergarten bleibt

Thüngen

Halteverbot am Kindergarten bleibt

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    Das Halteverbot am Wendelsberg bleibt im Bereich der Zufahrt zum Kindergarten bestehen. Der Anwohner des Grundstücks links soll mit seinem Lastkraftwagen einfahren können.
    Das Halteverbot am Wendelsberg bleibt im Bereich der Zufahrt zum Kindergarten bestehen. Der Anwohner des Grundstücks links soll mit seinem Lastkraftwagen einfahren können. Foto: Günter Roth

    Der Transporter des gemeindlichen Bauhofs hat einen Motorschaden, dessen Reparatur rund 8300 Euro kosten wird. Der Bauhofleiter Lars Schmelz bezifferte den Restwert des Fahrzeugs auf bis zu 15.000 Euro. Nach kurzer Diskussion entschloss sich der Marktgemeinderat, den Schaden wieder reparieren zu lassen.

    Im Kreuzungsbereich Schulstraße/Am Wendelsberg steht bei der Zufahrt zum Kindergarten ein eingeschränktes Halteverbot. Dadurch sollte einem ansässigen Gewerbetreibenden die Ein- und Ausfahrt mit Lastzügen zu seinem Grundstück "Am Wendelsberg 2" ermöglicht werden. Jetzt wollten die dortigen Anwohner dieses Parkverbot aufgehoben wissen, denn seit etwa zwei Jahren werde in dem Gewerbebetrieb kein Lastkraftwagen mehr geparkt. Durch den Wegfall des Verbots könnten die Anwohner wieder vor ihren Häusern parken.

    Kein Anlieger hat ein Recht auf einen Parkplatz vor dem Haus

    Gemeinderat Sebastian Heidenfelder berichtete dazu, dass der Gewerbetreibende auf das Halteverbot nicht verzichten möchte, weil seine Rückfrage beim Ordnungsamt in Zellingen ergeben habe, dass ohne Zufahrtsmöglichkeit eventuell eine Gewerbeuntersagung erfolgen könne. Außerdem müsse das Müllfahrzeug rückwärts in die Einfahrt zum Kindergarten fahren und werde durch parkende Fahrzeuge behindert. Weiterhin verwies Heidenfelder darauf, dass kein Anlieger das Recht auf einen Parkplatz vor dem Haus habe und außerdem zwei Garagen sowie ein Hof vorhanden seien. Sieben Gemeinderäte stimmten letztendlich für die Beibehaltung des Halteverbots, drei waren dagegen.

    Keine Änderung gibt es auch bei der Abrechnungsperiode sowie der Fälligkeiten für die Vorauszahlungen bei den Beiträgen und Gebühren für Wasser und Abwasser. Seit dem Jahr 2013 gelten die Termine vom 1. Oktober bis zum 30. September. Im Oktober hatte Bürgermeister Strifsky bei der Verwaltung in Zellingen nachgefragt, ob eine Umstellung entsprechend des jeweiligen Kalenderjahres möglich sei. Die Verwaltung bejahte dieses Ansinnen grundsätzlich, teilte aber mit, dass dafür eine Reihe von Satzungsänderungen erforderlich seien.

    Wasserzähler wurden online abgelesen

    Ebenfalls müsste beschlossen werden, ob eine kurze Abrechnung vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2023 oder eine lange bis Ende 2024 erfolgen soll. Zurzeit wird die Abrechnungsperiode bis 30. September 2023 abgerechnet, die Bescheide sind im November zu erwarten. Hierzu wurde erstmals die Ablesekarten im Wasserzähleronlineverfahren erstellt und nicht mit Ablesern durchgeführt. Dies wird in Zukunft so bleiben. Letztendlich fasste der Rat einstimmig den Beschluss, eine Umstellung der Abrechnungsperiode nicht zu veranlassen. Die Abrechnungsperiode bleibt weiterhin von Oktober bis September.

    Für unvorhergesehene Ausgaben mussten im Nachhinein verschiedene Rechnungsanweisungen genehmigt werden: Für einen Wasserrohrbruch "Am Sonnenhang" waren 6800 Euro fällig, für das Ausgrasen von Zaunflächen berechnete die Firma Reith 4200 Euro

    Mängel bei Glasfaseranschlüssen melden

    Bürgermeister Lorenz Strifsky informierte, dass die Arbeiten beim Glasfaseranschluss im Dorf gut voranschreiten. Die Zeichen, an welcher Stelle der Glasfaseranschluss auf das Grundstück gelegt werden soll, wurden von den Hauseigentümern gut kenntlich angebracht und die Firma konnte ohne Verzögerungen das Kabel dort verlegen. Gemeinderat Ralf Reuter teilte mit, dass die Gräben für das Glasfaserkabel teilweise mit Schotter statt mit Sand aufgefüllt wurden. Der Bürgermeister bittet daher um kurze Meldung, sollten Mängel festgestellt werden, die am besten auch durch ein Foto dokumentiert sind. Er leitet sie dann an die Firma "Glasfaser plus" weiter.

    Sebastian Heidenfelder erkundigte sich, ob nach Abschluss der Bauarbeiten eine Begutachtung erfolgt. Die Abnahme der Arbeiten erfolge durch das Bauamt Zellingen, bestätigte der zuständige Mitarbeiter Martin Eisenbacher. Die Bürger sollten festgestellte Mängel bitte sofort im Bauamt melden.

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