Neue Regelungen zum Parken in der Triebstraße in Himmelstadt zum Dritten: In der Kurve von der Trieb- in die Mausbergstraße wird eine Leitlinie angebracht und vor dem Anwesen Triebstraße 59 eine gelbe Zickzacklinie zur Kennzeichnung eines Parkverbots. Damit änderte der Gemeinderat seinen Beschluss vom 6. Juni ab, damals war keine Leitlinie, aber ein Parkverbot beschlossen worden, das bis vor das Anwesen Mausberg 4 reichen sollte. Danach hatten betroffene Anwohner bei Bürgermeister und Verwaltung ihr Unverständnis ausgedrückt und rechtliche Schritte angekündigt.
Der jetzige Beschluss basiert auf einem neuen Ortstermin mit der Polizeiinspektion Karlstadt und der entsprechenden Empfehlung. Das Grundproblem liegt darin, dass einige Verkehrsteilnehmer in der Kurve über die Fahrbahnmitte hinaus fahren. Kommt einem in Richtung Mausberg fahrenden Auto ein solches Fahrzeug entgegen, wird es gefährlich, da es aufgrund rechts parkender Autos seinerseits auf die Gegenspur ausweichen muss.
Zickzacklinie mit acht zu fünf beschlossen
Die Polizeiinspektion schlug nun eine Leitlinie für den Kurvenbereich vor, das ist eine gestrichelte Mittellinie. Diese soll an das Rechtsfahrgebot erinnern. Sinnvoll sei das aber nur, wenn an der Kurvenaußenseite von der Triebstraße 54 bis zur Mausbergstraße 4 das Parken mit einer Zickzacklinie verboten wird. Parken können die Autos laut der Polizei künftig am rechten Rand der verlängerten Triebstraße, also Richtung Wald.
Bevor der Gemeinderat das beschießen konnte, musste er den Beschluss vom 6. Juni aufheben, was einstimmig geschah. Danach fand sich allerdings keine Mehrheit für die von der Polizei vorgeschlagene Regelung. Der Vorschlag von Gemeinderat Jürgen Döll, das Parken per Zickzacklinie nur vor dem Haus Triebstraße 59 zu beschränken, wurde sodann mit acht zu fünf Stimmen beschlossen.