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Hunger will Galvanik ins Ausland verkaufen

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Hunger will Galvanik ins Ausland verkaufen

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    Hunger will Galvanik ins Ausland verkaufen
    Hunger will Galvanik ins Ausland verkaufen Foto: FOTO MP

    Diese Fristverlängerung (Entleerung 1. November statt 1. Oktober/Stilllegungsnachweis 1. Dezember statt 1. November) sei "im Einvernehmen" mit der Hunger-Projektgruppe an der Regierung von Unterfranken erfolgt, sagte Regierungspressesprecher Johannes Hardenacke auf Nachfrage. Hätte man an den bisherigen Fristen festgehalten, wäre dies Hunger gegenüber "unverhältnismäßig" gewesen, zumal die Anlage "keinen Hinweis auf Undichtigkeit" gebe.

    Im Klartext bedeutet die Entscheidung der Behörde: Wenn der Verkauf der Verchromungsanlage zustande kommt, werden die an Hunger gestellten Forderungen bezüglich der Anlage hinfällig. Platzt der Verkauf, gelten die neuen Fristen.

    Laut Hardenacke ist den Behörden weder der Name des Kaufinteressenten, noch das Land bekannt, in welches die Verchromungsanlage geschafft werden soll. Ob ein Transport der Anlage samt giftigem Inhalt rechtlich zulässig ist, konnte der Pressesprecher nicht beantworten. Dies sei auch nicht Gegenstand der Problematik gewesen. Das Landratsamt habe lediglich darüber zu entscheiden gehabt, ob eine Fristverlängerung möglich ist.

    Hunger schloss Innengalvanik

    Wie Hardenacke bestätigte, gibt es noch weitere Neuigkeiten aus dem Hause Hunger. Am 30. September habe das Unternehmen dem Landratsamt mitgeteilt, dass es auch seine Innengalvanik geschlossen habe. Die Verchromungsarbeiten würden jetzt an eine andere Firma vergeben. Das Landratamt werde "jetzt auch diese Stilllegung überwachen".

    Bereits im Juli hatte das Bayerische Landesamt für Umweltschutz (LfU) festgestellt, dass der Grenzwert der Chrom-VI-Emissionen der Innengalvanik in einem Bereich bis zu 150 Metern überschritten ist. Das Landratsamt wollte daher überprüfen, inwieweit nachträgliche Anordnungen zum Betrieb der Innengalvanik notwendig sind. Dies habe sich mit der Schließung der Anlage erledigt, so Hardenacke.

    Weiterhin beschäftigen müssen sich die Behörden allerdings mit dem neuen Brunnen auf dem an Hunger angrenzenden Gelände der OWI GmbH. Dieser Brunnen wurde 1987 gebohrt, nachdem Hunger den früheren OWI-Brunnen mit Chrom verseucht hatte. Wie erst jetzt bekannt wurde, wies dieser neue Brunnen im Mai 47 Mikrogramm des krebserregenden Chrom VI auf. Damit überschritt er zum wiederholten Mal den Stufe-2-Wert des Altlastenleitfadens (30 Mikrogramm/Liter), was bedeutet: "Sanierung nötig."

    Hardenacke bestätigte die gemessenen 47 Mikrogramm/Liter, meinte aber, weitere Messungen seien "ohne Befund" gewesen. Dennoch sollten zur Abklärung, wie das Chrom in den Brunnen gelangt ist, auf Kosten der Hunger KG "weitere Messstellen niedergebracht werden". Deren Lage und fachliche Ausführung sei bereits mit dem Wasserwirtschaftsamt Würzburg abgestimmt.

    Möglicherweise hat Hunger trotz Nutzungsuntersagung (ab 26. Juli) an seiner Außengalvanik Zylinder verchromt. Dies legen Beobachtungen eines Informanten, belegt durch Fotos vom 19. September, nahe. Der Informant teilte seine Vermutungen umgehend dem Landratsamt mit. Ob das Landratsamt daraufhin eine Kontrolle durchführte, konnte Hardenacke nicht sagen.

    Mehrere Unfälle

    Zum Hintergrund: Mitte der 80er Jahre kam es bei Hunger zu mehreren Unfällen mit Krebs erregendem Chrom VI. Teile des Firmengeländes und der benachbarten OWI GmbH wurden verseucht. Ende 2001 gelangten Informationen an die Öffentlichkeit, die zeigten, dass Hunger die vom Landratsamt angeordnete Boden- und Grundwasser-Sanierung äußerst nachlässig durchführte. Außerdem wurde bekannt, dass er seine Außengalvanik seit 20 Jahren ohne behördliche Genehmigung betreibt.

    Nach anfänglicher Gegenwehr aber auf Druck des Umweltministeriums sprach das Landratsamt eine Nutzungsuntersagung für die Außengalvanik aus und forderte den Nachweis der Stilllegung bis 1. November.

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