Eigentlich sollte am Freitag im Kreistag über einen Antrag der UGM-Fraktion zur Unterstützung des Wertheimer Bürgerspitals durch den Landkreis mit 150.000 Euro abgestimmt werden. Die UGM (unabhängig gemeinsam für Main-Spessart) zog ihren Antrag aufgrund der neuesten Entwicklung jedoch zurück.
Christian Menig begründete das damit, dass seit der Einreichung am 24. Januar vieles in Bewegung gekommen sei und inzwischen insbesondere die Unterstützung über den Förderverein möglich erscheine. Grund des Antrages war die Überlegung, dass das Wertheimer Krankenhaus etwa von Kreuzwertheim oder Hasloch aus erheblich schneller erreichbar ist als das künftige Zentralklinikum in Lohr. Die fünf Kommunen Marktheidenfeld, Triefenstein, Kreuzwertheim, Hasloch und Schollbrunn möchten das Bürgerspital deshalb gerne unterstützen, dürfen das jedoch nicht direkt tun. Denn nach bayerischem Recht ist der Krankenhausbetrieb Aufgabe der Landkreise und nicht der Gemeinden.
Schriftliche Bestätigung vom Innenministerium
Der Landtagsabgeordnete Thorsten Schwab bestätigte gegenüber der Redaktion, dass eine Lösung über den neu aufgestellten Förderverein für das Bürgerspital greifbar sei. Am Donnerstagabend habe er vom bayerischen Innenministerium die schriftliche Bestätigung erhalten, dass es aus dessen Sicht keine Einwände gegen Spenden der bayerischen Kommunen an den Förderverein gebe. Schwab sei bereits mit Innenminister Joachim Herrmann im Gespräch gewesen und habe nur noch auf die schriftliche Bestätigung gewartet.

In einer Art Pilotprojekt sollen die bayerischen Gemeinden an den Förderverein spenden und so die Finanzierung der Notfallversorgung am Wertheimer Krankenhaus unterstützen dürfen. Der Versuch solle zunächst über drei Jahre laufen. Anhand der Patientenzahlen, die tatsächlich aus diesen Gemeinden im Wertheimer Bürgerspital behandelt werden, solle die Sinnhaftigkeit überprüft werden.
Am Donnerstag kommende Woche soll es laut Schwab ein Gespräch mit der Regierung von Unterfranken und dem Landratsamt geben, bei dem weitere Details geklärt werden sollen. Dabei komme es vor allem darauf an, dass die finanzielle Unterstützung den Haushalt der Gemeinden nicht zu sehr belaste und dass es eine freiwillige Leistung sei, so Schwab.
Kreistag empfahl Ablehnung des UGM-Antrags
Der Antrag der UGM im Kreistag hatte ohnehin keine großen Erfolgsaussichten: Die Beschlussvorlage schlug vor, ihn abzulehnen und zur inhaltlichen Klärung der stationären Notfallversorgung an den Werkausschuss zu übergeben. Landkreise hätten die medizinische Versorgung durch den Betrieb von Krankenhäusern sicherzustellen, hieß es in der Begründung. An anderen Krankenhäusern könnten sie sich beteiligen, soweit sie den Sicherstellungsauftrag nicht bereits mit einem eigenen Krankenhaus erfüllen. Das sei auch bei Krankenhäusern von Nachbarlandkreisen oder außerhalb Bayerns möglich.
Bis dato gelte für Main-Spessart jedoch, dass eine ausreichende Versorgung auch im südlichen Landkreis durch kreiseigene Einrichtungen sichergestellt sei. Damit wäre die Beteiligung des Landkreises an der Notfallversorgung in Wertheim eine freiwillige Leistung, so die Begründung.

Dass Bewegung in die Sache gekommen sei, machte auch Landrätin Sabine Sitter deutlich. Es habe sogar Videokonferenzen mit Bürgermeistern über Bayern hinaus gegeben. Es handle sich um ein Gemeinschaftsprojekt, das entstanden sei durch Bürger, die sich nicht gut versorgt fühlen. "Dem wollen wir nachkommen, trotz unseres Eigenbetriebs Klinikum Main-Spessart und der Gesundheitsregion plus."
Der Absetzung des Tagesordnungspunktes "finanzielle Unterstützung des Bürgerspitals Wertheim" stimmte der Kreistag einstimmig zu.