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MAIN-SPESSART: Kein Bürgerbegehren gegen Klinikstandort Lohr

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Kein Bürgerbegehren gegen Klinikstandort Lohr

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    Nachfolgend die komplette Stellungnahme der „Bürgerbewegung Klinik Gemünden“ zur Standortentscheidung des zentralen Klinikums MSP, unterzeichnet von ihrem Sprecher Werner Glück:

    „Alea iacta est „Die Würfel sind gefallen“ oder „Die Entscheidung ist getroffen“. In der Sitzung des Kreistages am 29.3.2016 votierten die Kreisräte für den zentralen Klinikstandort in Lohr am Main. Die Bürgerbewegung bedauert die Entscheidung des Kreistags und ist maßlos enttäuscht über die Gründe sowie das Abstimmungsverhalten des Kreistags und der Fraktionen.

    Sicherlich beschäftigt sich der Kreistag bereits seit vielen Jahren mit dem Thema der Krankenhäuser, wie es Landrat Schiebel in seiner Vorrede zur Beratung und Entscheidung zum Ausdruck gebracht hat, um damit dem Vorwurf der künstlich erzeugten Dringlichkeit zu widersprechen. Man hätte auch zum Ausdruck bringen können, dass sich der Landkreis bereits seit Jahrzehnten mit den Krankenhäusern beschäftigt. Diese Anmerkung ist allerdings für die Entscheidung zum Thema Zentralklinikum nicht angebracht, da die Einhäusigkeit erst im Dezember des Jahres 2015 beschlossen wurde. Eine Vorgehensweise, wie eine Standortauswahl getroffen werden soll, wurde in diesem Beschluss allerdings nicht zum Ausdruck gebracht. Vielleicht deshalb, weil insgeheim der Standort Lohr schon feststand.

    Also war es potentiellen Interessenten für einen Standort überlassen, den „Hut in den Ring zu werfen“, ohne zu wissen unter welchen Vorgaben eine Standortauswahl getroffen wird. Natürlich war zu diesem Zeitpunkt auch nicht klar, ob noch Zeit sein würde mit Grundstückseigentümern zu verhandeln oder ob eine Entscheidung unter dem Vorbehalt von möglichen Grundstücksverhandlungen steht. Für eine ordnungsgemäße Bewerbung bzw. vor einer Entscheidung, hätte die Grundstücksfrage geklärt werden müssen. So wäre bei der Entscheidung des Kreistages auch bereits bekannt gewesen, ob die Grundstückseigentümer bereit sind, ihre Grundstücke zum Zwecke eines Klinikneubaus dem Landkreis zu veräußern. Diese Phase wurde mit der „künstlichen“ Dringlichkeit einfach ausgelassen. Dies verschlechterte, vor allen Dingen die Position Gemündens.

    Trotz keinerlei Vorgaben hat die Stadt Gemünden eine sehr positive und aussichtsreiche Bewerbung abgegeben, mit der Maßgabe der zentralsten Position im Landkreis und unter Berücksichtigung der besten Verkehrsinfrastruktur und damit hervorragenden Erreichbarkeit für den größten Teil der Landkreisbevölkerung innerhalb der 30-Minuten-Frist. Gründe, die auf den ersten Blick ausschlaggebend für eine Entscheidung für den Patienten hätten sein müssen. Leider interessierten sich noch nicht einmal 1/3 der Kreisräte für die Präsentation Gemündens, was unsere Meinung bestätigt, dass es letztlich nicht darum ging den besten Standort zu finden, sondern das positive für Lohr hervorzuheben und negative Gründe für Gemünden zu finden.

    Die Kriterien wurden in nichtöffentlichen Werkausschusssitzungen festgelegt. Der Verdacht liegt nahe, dass diese Kriterien, auch aufgrund der Zusammensetzung des Ausschusses so aufgestellt und gewichtet wurden, dass die künstlich erzeugte Dringlichkeit, also die Baureife des Grundstücks, als auch die Zahl der einweisenden Ärzte, die erfahrungsgemäß aufgrund der höheren Einwohnerzahl höher liegt als in Gemünden, ausschlaggebend ist. Wir unterstellen deshalb, dass so bereits von vornherein das Ergebnis in die gewünschte Richtung (also den gewünschten Standort) vorgezeichnet wurde.

    In diesem Zusammenhang stellen wir die Frage, warum diese Kriterien nichtöffentlich verhandelt und erarbeitet wurden und erst zur entscheidenden Kreistagssitzung am 29.03.2016 öffentlich wurden (wenn nicht die Main-Post bereits vorher, aus welchen Quellen auch immer, diese Kriterien bereits veröffentlicht hätte).Zu diesem Zeitpunkt war es allerdings bereits zu spät, eine vorgezeichnete Entscheidung aufgrund der dahingehend festgelegten Kriterien nochmals rückgängig zu machen.

    Es sei auch die Frage erlaubt, warum die Kreisräte nicht Gründe für die Behandlung von Themen in nichtöffentlicher Sitzung hinterfragen. Wäre diese Frage gestellt worden, wäre man unweigerlich zum Ergebnis gekommen, dass es keine Gründe für die nichtöffentliche Behandlung des Themas Zentralklinikum Main-Spessart, zumindest nicht für die Festlegung der Vorgehensweise und die Erarbeitung der Entscheidungskriterien, gibt.

    Umso höher ist zu bewerten, dass es die Bürgerbewegung Gemünden geschafft hat innerhalb von 4 Tagen eine gut besuchte Kundgebung für Gemünden als zentralen Klinikstandort zu initiieren und eine Unterschriftenaktion, bei der über 2100 Unterschriften zusammenkamen, durchzuführen. Dies zeigt, dass die gesamte Bevölkerung im Raum Gemünden hinter dem Standort Gemünden steht.

    Zum Abstimmungsverhalten der Mitglieder des Kreistages ist anzumerken: So stimmte die CSU-Fraktion einstimmig für den Standort Lohr. Dabei ist es schon verwunderlich, dass alle Mitglieder einhellig zum gleichen Ergebnis kommen oder liegt dieser Entscheidung evtl. doch ein Fraktionszwang zu Grunde? In diesem Zusammenhang wird angemerkt, dass gerade bei einer solch wichtigen Abstimmung die Entscheidung eines jeden einzelnen Kreistagsmitgliedes frei sein sollte. Umso mehr ist verwunderlich, dass gerade die CSU-Mitglieder aus dem Sinngrund und Saaletal ebenfalls für Lohr stimmten, obwohl die Kommunen klar für Gemünden votierten. Dasselbe gilt auch für Mandatsträger aus Gemünden.

    Ob nun die angekündigte zeitliche Abfolge bis zu einem Neubau des Klinikums eingehalten werden kann, wird seitens der Bürgerbewegung aufmerksam verfolgt werden. Dies beginnt mit der Ankündigung des CSU-Kreisvorsitzenden Herrn Schwab, dass das Zentralkrankenhaus in Lohr bereits im November dieses Jahres im Gesundheitsausschuss des Ministeriums behandelt wird und geht weiter bis zum Neubau im Jahr 2022.

    Bei der Entscheidung am 29.März dienten aber gerade solche Argumente um die Dringlichkeit massiv zu untermauern. Wir machen nochmals deutlich, dass bei einer solch weitreichenden Entscheidung, ein Zeitraum von 6 Monaten, für die Klärung der Grundstücksfragen, nicht ins Gewicht gefallen wäre.

    Die Bürgerbewegung Gemünden wird von einem möglichen Bürgerbegehren absehen. Dies würde dem Zentralklinikum letztendlich nur schaden.

    Durch den enormen Zuspruch aus der Bevölkerung wird die Bürgerbewegung auch weiterhin die Entwicklung bei Maßnahmen und Themen des Landkreises im Raum Gemünden genauestens beobachten. Änderungen von bereits im Kreistag beschlossenen Maßnahmen, erneute Diskussionen und Verzögerungen von Planungen und Baumaßnahmen in Gemünden, die für die Entwicklung und den Erhalt unserer Region unabdingbar sind, wird bereits jetzt eine deutliche Absage erteilt.

    Wir wünschen uns als Einwohner des Landkreises Main-Spessart, dass die getroffene Entscheidung für ein Zentralklinikum in Lohr erfolgreich verläuft und fordern alle Landkreisbürger auf, das zukünftige Zentralklinikum des Landkreises Main-Spessart anzunehmen.“

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