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Retzbach: Kleines Café mit Wochenendbetrieb in Retzbach geplant

Retzbach

Kleines Café mit Wochenendbetrieb in Retzbach geplant

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    Das alte Haus in der oberen Hauptstraße 8 (rechts im Bild) wird durch private Bauherren abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt. Auch ein Nebengebäude auf dem Nachbargrundstück wird fallen.
    Das alte Haus in der oberen Hauptstraße 8 (rechts im Bild) wird durch private Bauherren abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt. Auch ein Nebengebäude auf dem Nachbargrundstück wird fallen. Foto: Jürgen Kamm

    Ein neues Café und ein Wohnhaus in der oberen Hauptstraße – es tut sich etwas im Ortsteil Retzbach. Beides war Thema im Zellinger Bauausschuss. Für den Neubau eines Wohngebäudes mit offener Kleingarage in der oberen Hauptstraße 8 durch zwei private Bauherren sollen das derzeitige alte Haus sowie ein Nebengebäude auf dem Nachbargrundstücke obere Hauptstraße 10 abgebrochen werden.

    Beides nahm der Bauausschuss zur Kenntnis. Geplant ist ein klassisches Wohngebäude mit Dachgauben, dass sich gut in die Umgebung einfügt. Der Sanierungsplaner Rainer Tropp merkte nur an, dass ein Dachüberstand zum Nachbargrundstück erzeugt werden sollte. Nach der einstimmigen Zustimmung zum Bauantrag durch den Ausschuss muss nun das Landratsamt die denkmalschutzrechlichen Belange prüfen, das vorhandene Wohnhaus steht unter Ensembleschutz.

    Das neue Café ist in der Jahnstraße 23 geplant und soll im Untergeschoss des Wohnhauses eingerichtet werden. Der künftige Gastraum ist mit 24 Sitzplätzen geplant, vorgesehene Öffnungszeiten sind freitags, samstags und sonntags von 13 bis 19 Uhr. Das Haus liegt in einem allgemeinen Wohngebiet. Dort sind Schank- und Speisewirtschaften zulässig, wenn sie der Versorgung des Gebietes dienen. Der Bauausschuss stimmte der nötigen Nutzungsänderung einstimmig zu.

    Kritisch sahen die Gemeinderäte den Bau eines Wohntraktes für barrierefreies Wohnen "an der Hecke 18" in Retzbach. Weil die Außenbereichsgrenze nur etwa drei Meter vom bestehenden Wohnhaus verläuft würde das ebenerdige Gebäude dahinter teilweise im Außenbereich liegen. Das könnte im Einzelfall zugelassen werden, wenn die Erschließung gesichert ist und öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden. Beides wäre zutreffend, zudem ist die betreffende Fläche im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Im Bauausschuss fand sich dennoch keine Stimme dafür, die Räte wollten keinen Präzedenzfall schaffen.

    Zu einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung soll das Wohn- und Geschäftshaus in der Thüngener Straße 19a (ehemals "Rosi-Land") werden. Die privaten Bauherren wollen den Balkon erweitern und einen Carport anbauen. Der Ausschuss stimmte einstimmig zu.

    Schon als vom Gemeinderat vergeben erwies sich ein Auftrag für den Interimskindergarten in Retzbach. Dabei geht es um die Vorbereitung der Containerstellung und der Montage des Verbindungsganges sowie das Herrichten des Spielplatzes am Sportplatz. Nötig sind ein waagrechtes Frostschutzplanum mit vier unterschiedlichen Höhenlagen, ein Kanalanschluss für die Container und die Verlegung von Leerrohren für den Wasser- und Elektroanschluss. Auf dem Spielplatz werden für Kinder nicht mehr geeignete Spielgeräte entfernt, der erneuert und der Schaukelbereich erhält Hackschnitzelflächen. Aus dem Außenspielbereich des bestehenden Kindergarten werden das "Segelschiff" der Krippenkinder und das "Floß von Eibe" auf den Spielplatz am Sportplatz umgesetzt. Den Auftrag erhielt die Firma "Bauunternehmen Schmitt" aus Karlstadt Stetten zum Angebotspreis von 38800 Euro als günstigster von drei Anbietern.

    Hart blieb der Bauausschuss beim Bauantrag für ein Einfamilienhaus mit Garage in der Eichenstraße 11 in Zellingen. Im Februar hatte er zwar Befreiungen vom Bebauungsplan hinsichtlich Dachgestaltung, Traufhöhe und Fensteranordnung zugestimmt, nicht aber der Überschreitung der Baugrenze um bis zu sechs Meter. Das hielt das Landratsamt Main-Spessart für rechtswidrig, weil es im Baugebiet "Lerlach IV" bereits Bezugsfälle mit anderen Baugrenzenüberschreitungen gibt. Das Zellinger Bauamt hält dem entgegen, dass der Baukörper im vorliegenden Fall die vom Bebauungsplan vorgegebene Gebäudeflucht nicht einhält. Zudem sei im Baugebiet eine Überschreitung der Baugrenze um sechs Meter nicht bekannt und berühre die Grundzüge der Planung. Ein Härtefall sei nicht vorgebracht worden. Obwohl das Landratsamt schon ankündige, des werde das gemeindliche Einvernehmen ersetzen, fand sich für Befreiung von der (überschrittenen) Baugrenze im Ausschuss keine Mehrheit, die Abstimmung endete mit drei zu fünf Stimmen.

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