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Karlstadt: Kreistag beschließt höhere Gebühren für Müllabfuhr und Sporthallen

Karlstadt

Kreistag beschließt höhere Gebühren für Müllabfuhr und Sporthallen

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    (Symbolbild)
    (Symbolbild) Foto: Fabian Strauch

    Wenig überraschend beschloss der Kreistag in seiner Jahresabschlusssitzung höhere Gebühren für die Müllabfuhr und für die Nutzung von Sporthallen. Damit folgte er den Empfehlungen des Umwelt- und des Kreisausschusses.

    Die Abfallgebühren müssen generell alle vier Jahr neu kalkuliert werden und kostendeckend sein. In den letzten vier Jahren wurden aber 4,2 Millionen Euro Überschuss erwirtschaftet, was vor allem dem zeitweise sehr hohen Altpapierpreis zu verdanken ist. Auch für die im Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt – dort wird der Restmüll aus Main-Spessart verbrannt – erzeugte Fernwärme konnte mehr Geld erlöst werden.

    Steigende Kosten bei der Müllverbrennung

    Dem stehen aber auch gestiegene Kosten gegenüber, so schlägt die Kreismülldeponie mit der Vorsorge (Rückstellung) für ihre Nachsorge über Jahrzehnte in den Gebühren für die Müllabfuhr durch. Dazu kommen steigende Personalkosten, Preisgleitklauseln und neue Kosten wie die CO2-Abgabe für die Müllverbrennung.

    Konkret sehen die Erhöhungen so aus: Die 120-Liter-Tonne (Normalgebühr) wird 30 Euro teurer und kostet im Jahr dann 220 Euro. Bei kleineren Haushalten (bis drei Personen) sind es etwa 23 Euro mehr und dann 162 Euro, oder (vier bis fünf Personen) 26 Euro mehr und dann 191 Euro. 240-Liter Tonnen kosten 55 Euro mehr und ab 1. Januar 2024 401 Euro. Drei Preise gibt es bei der kleinsten Tonnengröße im Landkreis schon seit Jahrzehnten, um kleineren Haushalten entgegen zu kommen. Auch Tonnengemeinschaften mit Nachbarn sind möglich. Im Schnitt reicht eine 120-Liter-Tonne für sechs Personen.

    "Müll" heißt künftig "Abfall"

    Deutlich teurer wird der Restabfallsack (70 Liter) mit künftig sechs Euro statt 4,30 Euro, einer Erhöhung von fast 40 Prozent. Wer eine zusätzliche Altpapiertonne (240 Liter) braucht, zahlt dafür künftig statt 39,60 Euro nur noch 16,80 Euro im Jahr und damit rund 58 Prozent weniger.

    Die neuen Abfallgebühren wurden vom Kreistag ohne Diskussion gegen zwei Stimmen (AfM) beschlossen sowie die zugehörige Gebührensatzung und auch die Abfallwirtschaftssatzung geändert. Bei letzteren geht es um die Anpassung an die Mustersatzung und die Umsetzung des "neuen Sprachmusters" der Abfallwirtschaft, in deren Publikationen das Wort "Müll" durch "Abfall" ersetzt wird.

    Gebührenerhöhung fließt zum Teil in Jugendförderung

    In den Hallen des Landkreises steigen die Benutzungsgebühren für Sportvereine zum 1. Januar 2024 von zehn auf 14 Euro je Hallenteil (bei Zwei- und Dreifachturnhallen) und Stunde. Danach wird jedes Jahr um weitere zwei Euro erhöht bis auf 20 Euro im Jahr 2027 – eine Verdoppelung in den nächsten vier Jahren. Bei der Beratung im November verschob der Ausschuss für Bauen, Energie, Bildung und Kultur den Start der Anhebung um ein Jahr.

    Die derzeitigen Hallenbenutzungsgebühren gelten seit 2009, davor wurden sie ebenfalls in vier Stufen angehoben. Seither kommt die Hälfte der Mehreinnahmen allen Vereinen im Kreis mit Jugendförderung zugute, die andere fließt in den Kreishaushalt. Das bleibt so. Bisher werden rund 100.000 Euro im Jahr an die Vereine verteilt, wovon etwa 30.000 Euro die Mehreinnahmen sind, ab 2027 werden es rund 130.000 Euro sein.

    Kinder- und Jugendturniere weiterhin gebührenfrei 

    Wie die Verwaltung recherchierte, stellen andere unterfränkische Landkreise zwischen 5,95 Euro (Bad Kissingen) und 20 Euro (Rhön-Grabfeld) je Hallenteil und Stunde in Rechnung. Die tatsächlichen Betriebskosten der Hallen sind deutlich höher.

    Auch weitere Gebühren in den Sporthallen steigen: Tribünen kosten künftig 20 statt 15 Euro je Hallendrittel und Tag, Foyers zehn statt fünf Euro je Stunde. Gebührenfrei bleiben Kinder- und Jugendturniere sowie das Training von Sportarbeitsgemeinschaften aus Schulen und Vereine.

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