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Gemünden: Landratsamt Main-Spessart: Wenn keine zwei Meter Abstand zu Radfahrern möglich ist, dürfen sie nicht überholt werden

Gemünden

Landratsamt Main-Spessart: Wenn keine zwei Meter Abstand zu Radfahrern möglich ist, dürfen sie nicht überholt werden

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    Transparent an der Kreisstraße gegenüber von Gemünden, weil der Radweg zwischen Gemünden und Wernfeld gesperrt ist.
    Transparent an der Kreisstraße gegenüber von Gemünden, weil der Radweg zwischen Gemünden und Wernfeld gesperrt ist. Foto: Ferdinand Heilgenthal

    Radfahrer werden zwischen Gemünden und Wernfeld wegen Bahnarbeiten derzeit auf die Kreisstraße auf der anderen Mainseite umgeleitet. Weil es zwischen der Mainbrücke und Wernfeld allerdings, obwohl sie so schmal ist, keine Geschwindigkeitsbeschränkung gibt, sondern nur Großplakate mit dem Hinweis auf die Abstandsregeln aufgestellt wurden, schickte die Gemündener SPD-Stadtratsfraktion ein Schreiben ans Landratsamt Main-Spessart. Was die Behörde zur Gefahrenminimierung zu tun gedenke? Das Landratsamt antwortete umgehend.

    Die Umleitung auf die MSP 11 solle Radfahrer auch davon abhalten, auf die gefährlichere B 26 auszuweichen, schreibt das Landratsamt. Grundsätzlich dürfe die MSP 11 immer von Radfahrern befahren werden. Auch auf dieser Straße gelte der gesetzliche Mindestabstand von zwei Metern außerorts beim Überholen von Radfahrern. Wenn aufgrund der Straßenbreite – SPD-Stadtrat Ferdinand Heilgenthal hatte nur 4,60 Meter gemessen – der Abstand an einer Stelle nicht eingehalten werden könne, dürfe an dieser Engstelle auch nicht überholt werden. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung würde eine Straße nicht breiter machen.

    Landratsamt: Voraussetzung für Geschwindigkeitsbeschränkung nicht gegeben

    Um Autofahrer auf die umgeleiteten Radfahrer aufmerksam zu machen, wurden sowohl ein Verkehrszeichen "Achtung Radfahrer" als auch die Großplakate mit den Mindestabständen aufgestellt. Eine Häufung von geschwindigkeitsbedingten Unfällen sei auf der MSP 11 nicht bekannt, somit liege die Voraussetzung für eine – von der Stadt Gemünden beantragte und geprüfte – Geschwindigkeitsbeschränkung nicht vor. Sowohl die Anzahl der Radfahrer als auch die Verkehrsbelastung seien auf der Kreisstraße als gering einzustufen. Wenn es die Straße aufgrund ihrer Breite und Kurvigkeit verlange, müssten Autofahrer gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung  eigenverantwortlich ihr Tempo drosseln.

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