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Marktheidenfeld: Laurenzi: Platzverbot für 15-Jährige und Alkoholkontrollen

Marktheidenfeld

Laurenzi: Platzverbot für 15-Jährige und Alkoholkontrollen

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    Symbolbild Polizei
    Symbolbild Polizei Foto: Karl-Josef Hildenbrand

    Jugendschutz: zwei 15-Jährige bekommen Platzverbot

    Weil er sich anderen Festbesuchern gegenüber aggressiv verhielt und diese anpöbelte, wurde einem 15-jährigen Schüler am Dienstag gegen 21.40 Uhr ein Platzverbot bis zum Ende der Laurenzimesse ausgesprochen, berichtet die Polizei. Ein weiterer 15-Jähriger, der bereits am Vortag aufgefallen, erhielt ebenfalls durch den Sicherheitsdienst am Mittwoch gegen 0.50 Uhr ein Platzverbot bis zum Ende der Messe. Der junge Mann war alkoholisiert (1,16 Promille) und pöbelte ebenfalls auf dem Festplatz herum. Er wurde in Gewahrsam genommen und zu Hause in die Obhut seiner Mutter entlassen.

    Schlägerei im Bus: Treffer auf die Nase

    Zu einer Schlägerei kam es nach der Laurenzimesse am Mittwoch gegen 1.30 Uhr in einem Bus in Karbach in der Marktheidenfelder Straße. Beim Eintreffen der Polizeistreife war nur noch ein Beteiligter vor Ort. Der 21-Jährige blutete aus der Nase.

    Sonderkontrolle Restalkohol

    Mit einer gezielten Kontrolle im Berufsverkehr sind am Dienstag in den Morgenstunden von Beamten der Polizeiinspektion Matrktheidenfeld rund 30 Fahrzeuge an mehreren Stellen im Stadtgebiet angehalten worden. In der Zeit von 5.15 bis 6.45 Uhr hat die Polizei überprüft, ob Personen nach einem Messebesuch mit Restalkohol hinter dem Steuer ihrer Fahrzeuge saßen.

    Hinsichtlich Alkohol wurden die Beamten nicht fündig. Allerdings fuhr gegen 6.20 Uhr  ein Mann auf einem Roller in die Kontrolle am Äußeren Ring. Bei ihm konnten drogentypische Ausfallerscheinungen festgestellt werden. Außerdem führte die Person noch eine kleine Menge Marihuana bei sich. Wegen Verdacht einer Drogenfahrt wurde eine Blutprobe durch einen Arzt entnommen. Die weiteren Ermittlungen führten dann noch zu einem Drogenfund in der Wohnung des Mannes. Dort pflegte er illegal mehrere Cannabispflanzen und bewahrte weitere Betäubungsmittel im geringen Umfang auf. Deshalb wird eine Anzeige nach dem Betäubungsmittelgesetz erstattet.

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