Das Chatten im Internet ist einem 29 Jahre alten Mann aus dem Raum Lohr wohl für immer vergangen. Im Glauben, sich mit einem erst 13 Jahre alten Mädchen über Sexuelles auszutauschen, war er an einen 20-jährigen Mann geraten, der ihn in eine Falle gelockt hat. Am Amtsgericht Gemünden erhielt der 29-Jährige dafür eine 15-monatige Bewährungsstrafe. Zudem trägt er die Kosten des Verfahrens mit einem Anteil von 14.435 Euro allein für die polizeiliche Auswertung der Datenträger.

"Ich wollte Pädophile zur Strecke bringen", gab der 20 Jahre alte Mann aus Bielefeld als Grund dafür an, weshalb er sich als die 13-jährige Lolita ausgegeben hat, die sexuelle Dinge mit Männern aus ganz Deutschland über eine Plattform ausgetauscht hat. Ein Freund sei als Kind missbraucht worden. Deshalb habe er einen "Rachefeldzug" gestartet, sagte er mit etwas Stolz in der Stimme. Dies ist ihm in vielen Fällen gelungen. "Etwa 20 bis 25 Fälle", berichtete ein Beamter, konnte die Kriminalpolizei in Bielefeld ermitteln und an die örtlich zuständigen Polizeidienststellen weiterleiten.
Es war nicht der erste Fall des Manns aus dem Raum Lohr
Der Main-Spessarter wollte von seiner Chatpartnerin, die sich als 13-Jährige ausgab, wissen, welche BH-Größe sie trägt, ob sie intim rasiert ist, wollte Bilder von ihr und hat nach einem Treffen gefragt. Seine Schutzbehauptung, er wäre "von 18 bis 19 Jahren" ausgegangen, kauften dem Angeklagten weder Richter Sven Krischker noch Oberstaatsanwalt Tobias Knahn ab und hielten ihm die schriftlich festgehaltenen Gesprächsverläufe vor. Auch sonst verhielt sich der Angeklagte in der Verhandlung vor dem Schöffengericht wenig kooperativ und gab nur das zu, was ihm das Gericht vorhalten konnte. Er wurde erst gesprächiger, als ihn der Staatsanwalt darauf hinwies, dass für Geständnisse und die Hilfe bei der Wahrheitsfindung sich positiv auf ein Urteil auswirken können.

Er habe das zu seiner Befriedigung gebraucht, erklärte der Angeklagte auf Nachfrage des Gerichts. So gab er zu Beginn der Verhandlung an, nur diesen einen Chat am 1. Januar 2021 geführt zu haben. Später aber gab er zu, schon in früheren Jahren Befriedigung in solchen Gesprächen gesucht zu haben. Bewiesen wurde dies auch durch die Auswertung der Datenträger, bestehend aus drei Smartphones und einem Laptop. So ließen sich seine Aktivitäten bis ins Jahr 2013 nachweisen. Insgesamt waren es 434 Chatnachrichten.
Die Sachverständigen mussten 106.814 Dateien sichten, die jedoch nicht alle pornografischen Inhalts waren. Es fanden sich eine Datei mit kinderpornographischen Inhalten und elf mit jugendpornographischen Inhalten.
Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt
Der Oberstaatsanwalt beantragte eine Bewährungsstrafe einem Jahr und sechs Monaten. Der Verteidiger beließ es in seinem Antrag bei einer Bewährungsstrafe von einem Jahr. Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten schließlich zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Diese wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Für zwei Jahre wurde dem Angeklagten ein Bewährungshelfer zugeteilt, der vor allem auch bei den Bemühungen um Beratungsgespräche und einer eventuell anschließenden Therapie behilflich sein soll. Noch lange werden den Mann in dem bereits rechtskräftigen Urteil die Kosten des Verfahrens an seine Taten erinnern.