"Dann komm ich mit meinen Knarren und werde mir den Weg freischießen" - Mit diesen Worten soll ein 76-jähriger Mann im Januar eine Sachgebietsleiterin am Finanzamt Lohr bedroht haben. Er wollte ihr seine Version eines Steuerbescheids persönlich darlegen und eigene Steuerunterlagen abholen. Die Beamtin verweigerte ihm jedoch die Vorsprache und riet ihm, sich schriftlich an das Amt zu wenden.
"Das hab ich nicht gesagt" und "Da müsste man doch bekloppt sein, wenn man so etwas sagt", sagte der Angeklagte mit Blick auf die ihm vorgeworfenen Äußerungen vor Gericht. Weiter behauptete er sogar, dass die Sachgebietsleiterin ihn überhaupt nicht angerufen habe. Allerdings lag dem Gericht eine schriftliche Gesprächsnotiz vor, die von der Mitarbeiterin sofort nach dem Telefonat angefertigt worden war und die sie ihrem Amtsleiter zur Information weitergeleitet hat. Dieser hatte dann die Polizei eingeschaltet.
Gegen Strafbefehl Berufung eingelegt
Zuvor hatte der Mann aus dem Raum Karlstadt Sachbearbeiter des Finanzamtes mehrfach mit seinen Anliegen auf Trab gehalten. Allein sechs Verfahren hatten sie zu bearbeiten, in denen es um Steuerzahlungen in Fällen von Schenkungen an seinen Sohn ginge. "Rund 40 Mal in vier Monaten", so die Sachgebietsleiterin als Zeugin vor Gericht, habe der Mann im Amt angerufen. Gegenüber Strafrichterin Kristina Heiduck beschwerte sich der Angeklagte über einige Mitarbeiter des Finanzamtes, die sich weigerten, ihm am Telefon ihren Namen zu nennen. "Ich will die Namen der Sachbearbeiter wissen, wie sie aussehen und woher sie kommen", erklärte er dem Gericht.

Sehr ausführlich wollte der Angeklagte dem Gericht seine Steuerfälle erklären. Auch den, der im Zusammenhang mit der Bedrohung steht. Die Unterlagen habe er von Rechtsanwälten in Stuttgart und Frankfurt überprüfen lassen. "Die hiesigen können nichts oder sind überlastet", ließ er kein gutes Haar an den Kanzleien vor Ort. Nur mühsam konnte Richterin Heiduck dem 76-Jährigen klar machen, dass nicht seine Steuersachen im Interesse der Verhandlung stehen, sondern die Äußerungen, die er gemacht haben soll.
Deshalb war ihm ein Strafbefehl über 2400 Euro (60 Tagessätze à 40 Euro) zugestellt worden, gegen den er Berufung eingelegt hatte. Um seine Unschuld zu beweisen, stellte der Mann, dem mehrere Felder und Waldstücke im Raum Karlstadt gehören sollen, zwei "Beweisanträge". So sollte die Sachgebietsleiterin beweisen, dass sie mit ihm am 24. Januar gegen 11.30 Uhr telefoniert hat. Weiter sollte sie in einem Versuch, in dem sie mit zehn Personen am Telefon spricht, seine Stimme herausfinden.
Bereits mehrfach Konflikte mit Ämtern gehabt
"Da kann jeder behaupten, er hätte bei mir angerufen und ich hätte was zu ihm gesagt", regte er sich weiter auf. In der Vergangenheit hatte der Angeklagte mehrfach seine Probleme mit Ämtern. Vornehmlich mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Karlstadt. Deswegen stand er auch schon vor Gericht und wurde verurteilt. Insgesamt neun Einträge finden sich unter seinem Namen im Bundeszentralregister.
Viel Mühe brachte Richterin Heiduck auf, dem Mann die Sinnlosigkeit seines Antrags zu erläutern und zeigte ihm die Möglichkeiten auf, das Verfahren zu beenden oder bis zu einer Entscheidung fortzuführen. Im Falle einer Rücknahme des Einspruchs oder der Beschränkung auf die Tagessatzhöhe könnte das Verfahren schnellstens beendet werden. "Dann machen wir das", so seine Antwort. Mit Zustimmung der Staatsanwältin wurde die Geldstrafe wegen der niedrigen Rente des Mannes auf 600 Euro (60 Tagessätze à 10 Euro) gesenkt.