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Gemünden: Mann soll Unterwäsche-Bilder der Ex-Freundin veröffentlicht haben

Gemünden

Mann soll Unterwäsche-Bilder der Ex-Freundin veröffentlicht haben

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    (Symbolbild)
    (Symbolbild) Foto: Oliver Berg, dpa

    Die Staatsanwaltschaft Würzburg wirft einem 31-jährigen Mannes aus dem Raum Lohr vor, im Herbst 2019 Fotos seiner leichtbekleideten, damaligen Freundin, öffentlich ausgelegt zu haben und außerdem eine Freundin der Frau über Facebook beleidigt zu haben. 

    In den Jahren 2018 und 2019, waren der 31-jährige Angeklagte und die 29-jährige Geschädigte ein Paar. Wegen Streitigkeiten herrschte zwischendurch einmal eine Beziehungspause. Nachdem dann im Herbst 2019 die junge Frau "die Nase voll" von ihrem Partner hatte, soll dieser fünf Mal Fotos von ihr verteilt haben.

    Der Vater der Geschädigten fand die Bilder im Schuhregal 

    Am 16. November 2019 fand der Vater der Frau ausgedruckte Bilder im Schuhregal vor der Wohnung, wo sie auch von den anderen Hausbewohnern gesehen werden konnten. Bis zum Dezember 2019 kamen weitere Bilder am Briefkasten und auf einem Mülleimer zur Veröffentlichung, jeweils mit Kommentaren versehen.

    Anfang Dezember beschimpfte der Mann eine Freundin seine ehemaligen Partnerin öffentlich auf Facebook. In dem für alle sichtbaren Eintrag warf er der Freundin vor, ihr Kind bei anderen Leuten zu parken, damit diese "mit anderen Männern in die Kiste gehen kann". Außerdem bezichtigte er sie der Schwarzarbeit. Üble Nachrede und Beleidigung, lautete dafür der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

    Angeklagter gab die Beleidigungen zu 

    Diesen Punkt der Anklage räumte der Angeklagte auch vollumfänglich ein und entschuldigte sich während der Verhandlung auch bei der Bankkauffrau. Diese gab vor Strafrichterin Laura Paczesny in ihrer Vernehmung zu, den Mann auch durch Nachrichten gereizt und ebenfalls beleidigt zu haben. Das aber nicht im öffentlichen Chat sondern im privaten Bereich. Sämtliche Einträge will sie aber nach ganz kurzer Zeit wieder gelöscht haben.

    Mit der öffentlichen Auslegung der Fotos seiner ehemaligen Partnerin will der Angeklagte nichts zu tun haben. Bei ihnen handelte es sich um Bilder, die seine Ex-Partnerin in Unterwäsche und Bikinis zeigen. Eines der Fotos habe die Frau selbst an den Angeklagten geschickt, wie sie sagte. Wie er in den Besitz weiterer Bilder von ihr gekommen ist, konnte sie nicht erklären.

    Wenn es zu Intimitäten zwischen den beiden gekommen ist, hat der Angeklagte nach eigener Aussage auch Nacktbilder von seiner damaligen Freundin geschossen. Allerdings wurden diese Fotos bislang nicht veröffentlicht.

    Nachbarin des Angeklagten will ihn in der Nähe des Tatorts gesehen haben

    Erschwert wurde die Wahrheitsfindung für das Gericht durch das Nichterscheinen einer Zeugin. Die Nachbarin des Mannes will ihn am ersten Tag, als die Bilder in einem Schuhregal gefunden wurden, in der Nähe der Wohnung der Ex-Freundin gesehen haben. Ein 32-jähriger Kfz-Mechaniker sagte dagegen aus, dass der Angeklagte während der fraglichen Zeit mit seinem Auto in der Kfz-Werkstatt gewesen sei. Damit stellt sich für das Gericht die Frage, ob der Mechaniker oder die Nachbarin des Mannes lügt.  Um das zu klären, ist ein Fortsetzungstermin erforderlich, zu dem die Zeugin erneut geladen wird.

    Bis zum Fortsetzungstermin muss sich die Verteidigung, die vergeblich eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage vorschlug, in neue Unterlagen einlesen. Hier ist auch von einem Gutachten zu weiteren Fotos die Rede, die den bereits vorbestraften Angeklagten belasten könnten. Am 3. Februar soll entschieden werden, ob der Mann schuldig ist oder nicht.

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