Zwölf Einträge im Bundeszentralregister hatte der 27-jährige Angeklagte aus Lohr vor jüngsten Verhandlung am Amtsgericht Gemünden. Alleine fünf Mal wurde er wegen Körperverletzung verurteilt. Seine sechste Bestrafung erhielt er jetzt. Neun Monate auf Bewährung, weil er im vergangenen Jahr auf der Lohrer Festwoche grundlos auf drei Besucher eingeschlagen hat.
Vier Besucher aus dem Raum Gemünden befanden sich am 5. August 2023 auf dem Heimweg vom Heimweg von der Lohrer Festwoche, als sie auf einen Lieferwagen trafen, der sich auf einem Parkplatz im Schlamm festgefahren hatte. Auch mit vereinten Kräften gelang es nicht, das Fahrzeug freizubekommen. So wollten die Helfer zurück zum Festplatz und die dort befindlichen Polizeibeamten bitten, ein Bergungsfahrzeug zu bestellen.
Betrunkener zerriss T-Shirt einer Frau
So weit kam es aber nicht, denn die Besucher machten einen jungen Mann aus, der in offensichtlich alkoholisiertem Zustand versuchte Pkws zu öffnen. Als das nicht gelang, trat er gegen die Stoßstangen der Autos. Als die hilfsbereiten Passanten ihn auf sein Tun ansprachen, wurden sie beschimpft und zum Teil geschubst. Anschließend griff er die Festbesucher an, hielt sie an den Händen fest, schlug einer 26-jährigen Frau auf deren linkes Auge und zerriss ihr T-Shirt. Schließlich gelang es den Vieren, den Angreifer und seinen Kumpel auf dem Boden zu fixieren und die Security zu rufen.
"Das tut mir alles leid", beteuerte der 27-Jährige jetzt in der Verhandlung. Weiter behauptete er, keinerlei Erinnerungen mehr an den Abend zu haben. Erst in der Ausnüchterungszelle bei der Polizei sei er wieder zu sich gekommen. Nur zu zwei Maß Bier, die er getrunken hat, reichten seine Erinnerungen. Was darüber hinausging, wusste er nicht mehr.
Mann wird in betrunkenem Zustand immer aggressiv
Er werde immer aggressiv, wenn er Alkohol getrunken hat, sagten die drei Besucher als Zeugen aus. Dies habe der Kumpel des Angeklagten ihnen gesagt. Dieses Mal soll die Aggressivität so groß gewesen sein, dass keinerlei Feststellung des Atemalkoholgehalts bei ihm möglich war, bestätigte ein Polizeibeamter in seiner Zeugenaussage.
Alkoholmissbrauch hat sich immer wieder wie ein roter Faden durch das Leben des 27-jährigen Angeklagten gezogen. Eine Therapiestunde bei der Institutsambulanz in Lohr hat er deswegen auch schon besucht, die Behandlung aber nicht weiter fortgesetzt. Durch die von Strafrichterin Kristina Heiduck verhängte Bewährungsstrafe muss er jetzt regelmäßig mindestens ein Jahr lang die Therapie fortsetzen. Ebenfalls ein Jahr lang darf er mit nicht mehr als einem Alkoholwert von 0,5 Promille im Blut angetroffen werden. Unangekündigte Kontrollen an jedem beliebigen Tag und Ort sollen die gewährleisten.
Mann vielfach vorbestraft
Beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, Bedrohung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Körperverletzung tauchen in der Vergangenheit für den Mann im Strafregister auf. Oft wurde er dabei zu Geldstrafen verurteilt, die allerdings noch nicht gänzlich von dem arbeitslosen Mann bezahlt worden sind. Daher schiebt er auch einen entsprechenden Schuldenberg vor sich her.
Wohl auch diesem Grund hielt Richterin Heiduck eine neuerliche Geldstrafe für nicht zielgerichtet, obwohl die Verteidigung darauf plädierte, während die Staatsanwaltschaft eine Jahr Freiheitsstrafe befürwortete.
Die von der Richterin verhängte neunmonatige Freiheitsstrafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Für diese Zeit wacht ein Bewährungshelfer über dem Mann. Weiter hat er innerhalb von sechs Monaten 60 Sozialstunden zu leisten.