Für das Gesamtgebiet des Marktes Triefenstein wird laut dessen Pressemitteilung ab sofort ein Verbot von offenem Feuer erlassen. Es gilt ein generelles und absolutes Verbot jegliche Art von offenen Feuer - auch in bestehenden, auf Dauer angelegten Feuerstellen. Als Ausnahmeregelung ist das Grillen innerorts mit einem Holzkohlegrill im privaten Bereich erlaubt.
Triefenstein