Der Sprecher der Bürgerinitiative des zu Kleinrinderfeld gehörenden Weilers Limbachshof, Karl-Heinz Grimm, freut sich über die Entscheidung in München. "Wir haben zwar lange darauf warten müssen, sind aber jetzt sehr erfreut, dass damit die Pläne für eine Spedition auf der grünen Wiese endgültig vom Tisch sind." Grimm sieht den jetzigen Beschluss als Bestätigung für Bürger-Engagement: "Wir haben uns weder durch die Gemeinde, noch durch die Verwaltung einschüchtern lassen und sehen uns darin bestätigt, dass man sich als Bürger gegenüber behördlichen Entscheidungen auch zur Wehr setzen soll."
Rechtsanwalt Johannes Bohl, Würzburger Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Vertreter der Anwohner, zeigt sich ebenfalls sehr zufrieden mit dem Entscheid. "Nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches kann eine Spedition grundsätzlich nicht ohne Bebauungsplan im Außenbereich errichtet werden. Um so erstaunlicher war, dass sich sowohl die Gemeinde Kleinrinderfeld als insbesondere auch das Landratsamt Würzburg über diese Bestimmungen wissentlich hinwegsetzten."
Argumente die Bürgermeisterin Eva-Maria Linsenbreder so nicht stehen lassen kann. "Die Intention beim gewählten Standort war ja gerade, beide Orte, Kleinrinderfeld und Limbachshof, zu entlasten, indem man die Spedition und den dadurch entstehenden Verkehr verlagerte." Die Größe des Betriebes, so die Rathauschefin, verhindert die Ansiedlung an einem Standort. Selbst im jetzt von der Gemeinde gerade neu ausgewiesenen Gewerbegebiet "Wengert II" steht nicht genügend Fläche für den Spediteur zur Verfügung, um wirtschaftlich arbeiten zu können. Und vergrößern muss sich die Leopold Michel GmbH, um überhaupt weiter bestehen zu können. "Es ist ökonomisch ein Unding, dass beispielsweise Fahrzeuge aus dem Betriebsgelände gefahren werden müssen, um andere waschen zu können", berichtet die Bürgermeisterin von der derzeitigen Praxis bei der Leopold Michel GmbH.
"Am Ort keine Möglichkeit mehr"
Rainer Michel, Inhaber der Firma, bestätigt Linsenbreders Worte. Die Entscheidung sei allerdings längst überfällig gewesen, kommentiert er mit Bitternis den Beschluss des VGH. "Ich muss mir Gedanken machen wie es weitergeht", sagt er und formuliert eindeutig: "Hier am Ort gibt es keine Möglichkeit mehr für mich." Kleinrinderfeld, ergänzt die Bürgermeisterin, verliert damit eine Firma mit 60 Arbeitsplätzen sowie Gewerbesteuereinnahmen in beträchtlicher Höhe.
Gegenstand des Verfahrens war auch, ob Anwohner eine zunächst erteilte Nachbarunterschrift nachträglich wieder zurückziehen können. Dem hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, unter Berufung auf eine Grundsatzentscheidung vom 5. November 2005 eine Absage erteilt.