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Arnstein/Würzburg: Großer Datenabfluss: Haben ehemalige Miwe-Angestellte Geschäftsgeheimnisse an Konkurrent verraten?

Arnstein/Würzburg

Großer Datenabfluss: Haben ehemalige Miwe-Angestellte Geschäftsgeheimnisse an Konkurrent verraten?

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    Ehemalige Angestellte des Backmaschinenherstellers Miwe aus Arnstein sollen einem Konkurrenten Geschäftsgeheimnisse verraten haben. Der Fall landete am vergangenen Donnerstag vor dem Amtsgericht in Würzburg. 
    Ehemalige Angestellte des Backmaschinenherstellers Miwe aus Arnstein sollen einem Konkurrenten Geschäftsgeheimnisse verraten haben. Der Fall landete am vergangenen Donnerstag vor dem Amtsgericht in Würzburg.  Foto: Peter Schlembach

    Drei ehemalige Angestellte von Miwe in Arnstein, einem führenden Hersteller von Bäckereibacköfen, sind im Jahr 2020 zu einem Konkurrenzbetrieb gewechselt und sollen dabei mehr als eine Million Dateien von Miwe unrechtmäßig mitgenommen haben. Laut Staatsanwaltschaft habe durch die Verletzung von Geschäftsgeheimnissen ein Schaden in Höhe von 26,5 Millionen Euro gedroht. Im Verfahren vor dem Amtsgericht Würzburg blieben vergangenen Donnerstag allerdings viele Fragen offen. Selbst der Staatsanwalt musste anerkennen, dass das Verfahren "in keinster Weise ausermittelt ist". 

    Den zwei Männern und einer Frau wird laut Anklageschrift vorgeworfen, dass sie nach dem Ausscheiden unbefugt im Besitz der Daten waren. Darunter sollen Dateien zur Kapazitätsberechnung, Rahmenverträge und Informationen über Kunden und zur Preisgestaltung gewesen sein. Ziel sei es gewesen, Kunden von Miwe abzuwerben.

    Miwe hat den betreffenden Konkurrenten mittlerweile übernommen

    Der Anwalt des Hauptangeklagten stellte gleich zu Beginn des Verfahrens dieses infrage. Die Staatsanwaltschaft hätte darlegen müssen, bei welchen Dateien es sich konkret um Geschäftsgeheimnisse handle. "Dass ein Schaden von 26,5 Millionen Euro drohte, vermag ich nicht zu erkennen", so der Verteidiger . Den Konkurrenten hat das Arnsteiner Unternehmen inzwischen mehrheitlich übernommen.

    "Dass ein Schaden von 26,5 Millionen Euro drohte, vermag ich nicht zu erkennen."

    Verteidiger des Hauptangeklagten

    Laut einem früheren Miwe-Mitarbeiter, der als Zeuge aussagte, seien im Unternehmen Gerüchte kursiert, dass die Angeklagten kündigen und Dateien mitnehmen wollten. Ihre Computersysteme wurden deshalb überwacht. Über ein Antivirenprogramm soll festgestellt worden sein, dass die Angestellten Dateien kopiert und auf externe Laufwerke gezogen hätten.

    Bei Hausdurchsuchung wurden Dateien von Miwe gefunden

    Auf eine Anzeige bei der Polizei folgten zeitgleich Hausdurchsuchungen bei allen drei Angeklagten, sagte ein Polizeibeamter vor Gericht. Offenbar während der Durchsuchung hat der Hauptangeklagte wohl eine WhatsApp-Nachricht verschickt, dass USB-Sticks, die sich bereits in den Räumen des Miwe-Konkurrenten befanden, verschwinden sollen.

    Als die Polizei die Nachricht bemerkte, wurde wegen Gefahr im Verzug gleich darauf der Miwe-Konkurrent, der seinen Hauptsitz in einem anderen Bundesland hat, durchsucht. Dort wurden die USB-Sticks, Ordner der Firma Miwe und weitere Unterlagen gefunden.

    "Den kompletten Umfang des Datenabzugs kennt Miwe bis heute nicht."

    Ehemaliger Mitarbeiter von Miwe vor Gericht

    Die Polizei könne nicht sagen, welche Datei ein Geschäftsgeheimnis darstelle, so der Polizist. Eine solche Bewertung obliege Miwe. Mehr als eine Million Dateien wurden mit über 4000 Suchbegriffen, die von Miwe vorgegeben wurden, durchsucht. Diese Gegensuche ergab 111 Treffer, die als relevant angesehen werden. Davon wurden 109 Dateien dem Hauptangeklagten zugeschrieben. Auch bei der Höhe des drohenden wirtschaftlichen Schadens von 26,5 Millionen Euro sei man auf das Unternehmen angewiesen gewesen. "Ein tatsächlich entstandener Schaden ist nicht bekannt", sagte der Polizist.

    "Den kompletten Umfang des Datenabzugs kennt Miwe bis heute nicht", sagte der ehemalige Mitarbeiter. Deshalb könne auch er keinen tatsächlich entstandenen Schaden benennen. Die Einordnung, was als Geschäftsgeheimnis zählt, habe er an den gefundenen 111 Dateien vorgenommen. Über diese Einschätzung wurde vor Gericht ausführlich diskutiert. Unter den Dateien sind laut dem Verteidiger auch Dokumente, die von dem Angeklagten selbst erstellt worden sein sollen, oder ein Dokument eines Gesangsvereins.

    Aus Sicht des Staatsanwalts sind weitere Ermittlungen notwendig

    Der Staatsanwalt wunderte sich, warum die Ordner und Papierunterlagen, die bei der Durchsuchung der Büroräume des Konkurrenzunternehmens gefunden wurden, noch nicht bewertet wurden. Für ihn seien sie von "besonderer Bedeutung". "Ich will wissen, was in den Ordnern ist", sagte der Staatsanwalt, der als Sitzungsvertretung anwesend war. Die Akte zu dem Fall habe er selbst nie in der Hand. Das Verfahren sei deshalb für ihn noch nicht "ausermittelt".

    Worauf der Anwalt des Hauptangeklagten sagte: "Es wäre schön, wenn es ausermittelt worden wäre. Darauf fußt hier eine Anklage gegen drei Menschen." Die Anklageschrift "ist das Papier nicht wert, auf dem sie steht", so der Verteidiger verärgert. Der Staatsanwalt versprach, sollte es nochmal zu einer Hauptverhandlung kommen, werde sich dies ändern. Ob es dazu kommen wird, ist ungewiss und hängt von den Ergebnissen der ausstehenden Ermittlungen ab. Die Verhandlung wurde ausgesetzt.

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