Zehn Jahre nach dem ersten Plänen für die Erweiterung des Campingplatzes beschloss der Gemeinderat den Bebauungsplan "Sondergebiet Freizeitgelände" als Satzung. Er gilt neben dem Campingplatz und seiner Erweiterung auf dem ehemaligen Bolzplatz auch für das im Südosten angrenzende Freibad samt Parkplatz sowie im Nordwesten für das Gelände des TV Zellingen und die Friedrich-Günther-Halle. Eine Besonderheit sind mit PV-Modulen überdachte Autoparkplätze an Badstraße entlang des ehemaligen Bolzplatzes.
Anwohner will Verwaltungsgerichtshof anrufen
Mit dem Satzungsbeschluss findet eines der am längsten laufenden Bauleitplanungs-Verfahren innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen einen vorläufigen Abschluss. Ein Anwohner der Badstraße kündigte als Privateinwendner in der vierten Öffentlichkeitsbeteiligung in seiner schriftlichen Stellungnahme an, den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anzurufen, weil der Bebauungsplan seiner Einschätzung nach gegen das Baugesetzbuch und das Bundesimmissionsschutzgesetz verstoße.
Insbesondere verwies er auf Belastungen der angrenzenden Wohnbebauung durch Immissionen und erhöhten Autoverkehr hin. Der Verkehrsaufkommen im gesamten Planungsgebiet sei gar nicht prognostiziert worden. Die künftige Verkehrsführung – Zufahrt zum Campingplatz neben dem Schwimmbad, Abfahrt über "Am Schloßsand" sei gefährlich für Radfahrer und Fußgänger
Der Privatmann kritisiert auch die geplante Lösung mit mobilen Schallschutzwänden für Gäste auf dem Campingplatz. Dieser sei wegen Lärms von der Bundesstraße und Eisenbahnlinie auf der anderen Mainseite für die vorgesehene Nutzung gänzlich ungeeignet. Das belegten auch Rezensionen bei Google. Wie viele Schallschutzelemente nötig sind und was sie kosten werden, bleibe im Bebauungsplan offen.
Der Gemeinderat wies in seiner Abwägung die Einwände und Behauptungen zurück, insbesondere dass der Bebauungsplan gegen das Baugesetzbuch und Bundesimmissionsschutzgesetz verstoße. Für den Campingplatz gelten aufgrund seiner Einstufung die Immissionsrichtwerte eines Mischgebietes. Weder für Sportgelände noch für das Schwimmbad sein höhere Verkehrsströme zu erwarten. Das ermittelte zusätzliche Verkehrsaufkommen aus der Campingplatzerweiterung sei im Verhältnis unwesentlich. Die geänderte Zu- und Abfahrt diene der Entschärfung der Verkehrssituation, was durch die Trennung erreicht werde.

Für den Campingplatz selbst würden die mobilen Schallschutzwände zur Einhaltung der Emmissionsrichtwerte führen, das Gutachten dazu sei von keiner Seite widerlegt worden. Die Anzahl der mobilen Schallschutzelemente sei abhängig von der Stellplatzdichte, weshalb im Bebauungsplan keine Vorgagen machbar seien. Bezahlen und Instandhalten müsse die Elemente der Betreiber. Bürgermeister Stefan Wohlfart merkte in der Sitzung des Gemeinderates an, die Nutzerzahlen des Campingplatzes seien das dritte Jahr in Folge gestiegen.
Der Bebauungsplan ist seit über einem Monat rechtskräftig. Bisher ist der Marktgemeinde Zellingen kein Normenkontrollverfahren dazu bekannt. Bürgermeister Stefan Wohlfart sähe dem gelassen entgegen, es sei laut Rücksprache mit Verwaltungsrechtsfachleuten sehr unwahrscheinlich, dass der Bebauungsplan generell für rechtswidrig erklärt wird. Derzeit wird im Zellinger Rathaus bereits am konkreten Bauantrag (Eingabeplanung) für die Campingplatzerweiterung und die neuen Sanitärgebäude gearbeitet.