Zum jährlichen Waldbauerntag hatte die Forstbetriebsgemeinschaft Arnstein (FBG) ihre Mitglieder und interessierte Waldbesitzer nach Duttenbrunn eingeladen. Franz-Josef Sauer, erster Vorstand der FBG, wies in seiner Begrüßung darauf hin, dass es gelingen müsse, die jüngere Generation für die Waldpflege zu gewinnen.
Im Waldgebiet "Heiligenholz" erläuterten Försterin Irmgard Hamann und Förster Patrick Schelbert im Beisein von Forstdirektor Christoph Kirchner beispielhaft anhand von ausgesuchten Biotopbäumen Fördermöglichkeiten nach dem Vertragsnaturschutzprogramm. Das ausgewählte Waldstück war sieben Hektar groß und umfasst circa 2500 Bäume. Es gehört der Pfarrei Sankt Margareta in Duttenbrunn und wird von Ehrenamtlichen gepflegt und bearbeitet. Ein Fichtenbestand ist nicht mehr vorhanden.
Seltene Baumarten werden höher gefördert
Durch das Vertragsnaturschutzprogramm Wald 2021 wird unter anderem der Erhalt von Biotopbäumen, das Belassen von Totholz sowie der Erhalt vielfältiger Biotopbaum-, Totholz- und Lichtwaldstrukturen nach Störungsereignissen gefördert. Die Antragstellung erfolgt bei der Forstverwaltung, die Fördermittel werden durch die untere Naturschutzbehörde bewilligt. Der Brusthöhendurchmesser des Biotopbaumes muss mindestens 60 cm betragen. Die Fördersumme beträgt je nach Baumart zwischen 125 und 220 Euro. Für das Belassen von Totholz gilt eine Zweckbindungsfrist von zwölf Jahren. Die Fördersätze betragen 175 Euro (ganzer Baum), 110 Euro (Baumteil stehend oder liegend) und 50 Euro (Baumkrone liegend.) Gefördert wird ab einer Bagatellgrenze von 100 Euro. Unterschieden wird in Nadelholz und Laubholz sowie seltene Baumarten, wie zum Beispiel den Feldahorn. Dieser wird mit einem erhöhten Fördersatz gefördert.
Die Förster zeigten unter anderem Epihytenbäume, die stark mit Efeu, Ranken oder Moosen bewachsen sind und lebende Höhlenbäume, an denen sich von Spechten angelegte Höhlen befinden. Faulstellen- und Konsolenbäume, die auch gefördert werden, sind erkennbar durch offene Stammwunden. Zu den erhaltenswerten Biotopbäumen zählen Höhlenbäume mit großen Nestern von Greifvögeln und Schwarzstörchen und Bäume mit Spaltenquartier, bei denen sich in dreifacher Handgrößenfläche Rinde ablöst oder sich Stammrisse zeigen, die als Quartier für Fledermäuse dienen können. Dazu zählen auch lebende Mulmhöhlenbäume mit einer Höhlenöffnung von unterschiedlicher Größe sowie Bäume mit Dendrotelmen. Das sind Bäume mit nach oben offenen Ausbuchtungen oder Höhlungen, in denen sich Wasser sammelt. In Augenschein genommen werden konnten auch durch den letzten Sturm geschädigte Bäume sowie Bäume mit besonders viel Kronentotholz, von dem eine besondere Gefahr für die Waldarbeiter ausgeht.
Sterbende Bäume spätestens bis Ende April aus dem Wald schaffen
Aber auch die Schädlinge setzen dem Wald vermehrt zu, bei Eichen besonders der Eichenpracht- und Eichensplintholzkäfer. Sie sind Folgeschädlinge aufgrund von heißen Sommern und befallen vermehrt alte Baumstöcke, so dass die Stämme absterben. Zu erkennen ist der Eichenprachtkäfer an halbmondförmigen Ausbohrlöchern. Forstdirektor Christoph Kirchner wies daraufhin, dass auch bei den Eichen eine saubere Waldwirtschaft nötig sei. Um eine Verbreitung zu verhindern, müssen sterbende Bäume und frisch aufgearbeitetes Brennholz spätestens bis Ende April aus dem Wald geschafft werden.
Auch Aufforstungsflächen mit Eiche, Hainbuche, Baumhasel, Elsbeere, Speierling, Linde, Walnussbäumen und Kirsche und deren Entwicklung und Wuchs wurden in Augenschein genommen. Viele Fragen konnten an diesem Tag von den Fachleuten und Teilnehmern beantwortet und nützliche und praktische Tipps und Informationen für die Waldarbeit gegeben werden, die später noch bei der abschließenden Brotzeit im Duttenbrunner Bürgerhaus ausgiebig diskutiert wurden.