In seiner Sitzung Anfang April hat der Marktgemeinderat Neubrunn das neue "Integrierte Ländliche Entwicklungskonzept" (ILEK) beschlossen. In einer "Integrierten Ländlichen Entwicklung" (ILE) schließen sich Gemeinden freiwillig zusammen, um ihre Region nachhaltig und zukunftsfähig zu entwickeln. Neubrunn bildet seit 2014 zusammen mit den Gemeinden Altertheim, Eisingen, Greußenheim, Helmstadt, Hettstadt, Holzkirchen, Kist, Kleinrinderfeld, Remlingen und Waldbrunn das ILE "Allianz Waldsassengau im Würzburger Westen". Insgesamt leben dort rund 26.000 Menschen, Neubrunn ist mit über 26 Quadratkilometern die flächengrößte Gemeinde der Allianz. Die Fortschreibung des ILEK wurde 2023 beschlossen und anschließend von einem Planungsbüro und der Lenkungsgruppe aus Bürgermeistern und Fachleuten unter Beteiligung der Bevölkerung erarbeitet und in acht Handlungsfelder gegliedert.
Bei den Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern stand der Wunsch nach Stärkung des Öffentlichen Personen-Nahverkehrs (ÖPNV) an erster Stelle. Auch die Expertinnen und Experten räumen dem ÖPNV hohe Priorität ein. So wurde auch die Einrichtung eines Bürgerbusses von Böttigheim nach Werbach im ILEK-Entwurf als Handlungsziel genannt.
Stärkung der regionalen Gastronomie
Weitere Ziele sind unter anderem die Stärkung der regionalen Gastronomie, einschließlich von Heckenwirtschaften, das Verbot von Schottergärten, sowie die Errichtung von Unterständen auf Wanderwegen. Eine wichtige Rolle sollen auch Ortskernsanierungen spielen. Immerhin sah nur etwa die Hälfte der befragten Bürgerinnen und Bürger ihre Ortschaft als "gepflegt" an, 15 Prozent im Gegensatz dazu sogar als "verkommen".
Das neue ILEK wurde vom Neubrunner Gemeinderat einstimmig beschlossen. Im Gespräch mit dieser Redaktion zeigte sich Peter Klingler, Dritter Bürgermeister, dennoch nicht ganz zufrieden: "Ich hätte mir mehr Interesse und Beteiligung seitens der Bürger gewünscht. Wir alle müssen die ILE mit Leben erfüllen", mahnte er an.
Wenn alle beteiligten Kommunen dem ILEK zustimmen, folgt dessen die Anerkennung durch das Amt für Ländliche Entwicklung.