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Eußenheim: Neue Satzung für die Deponie in Aschfeld

Eußenheim

Neue Satzung für die Deponie in Aschfeld

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    In einer neuen Deponiesatzung präzisierte der Eußenheimer Gemeinderat einige Regelungen zur Erdaushub- und Bauschuttdeponie der Gemeinde "Am Ibig" in Aschfeld.
    In einer neuen Deponiesatzung präzisierte der Eußenheimer Gemeinderat einige Regelungen zur Erdaushub- und Bauschuttdeponie der Gemeinde "Am Ibig" in Aschfeld. Foto: Josef Riedmann

    Der Gemeinderat Eußenheim beschloss in seiner jüngsten Sitzung eine neue Deponiesatzung und einen Gestattungsvertrag über die Errichtung eines weiteren Windrades. Das Gremium erhielt Informationen über Erweiterungen der Wind-Vorranggebiete im Gemeindegebiet und über das städtebauliche Instrument der Sanierungssatzung.

    Die Deponiesatzung der Erdaushub- und Bauschuttdeponie der Gemeinde in Aschfeld stammt aus dem Jahr 2001 und wurde zuletzt 2024 zur Anpassung der Preise geändert. Bürgermeister Achim Höfling begründete die Änderungsvorschläge damit, dass die dort angegebenen Öffnungszeiten nicht mehr aktuell seien und die Satzung zudem einige Unklarheiten aufweise.

    Künftig sollen die Öffnungszeiten nicht mehr in der Satzung, sondern auf der Gemeinde-Homepage veröffentlicht werden. Die zur Ablieferung zugelassenen Abfallstoffe wurden präzisiert: Bauschutt, unbelasteter Erdaushub, Baum- und Strauchschnitt. Angenommen werden nur Abfälle aus dem Gemeindegebiet. Die Befugnisse des Deponiepersonals erhalten eine Klarstellung.

    Mehr Platz für Windkraftanlagen

    Höfling informierte den Rat über die Vorgabe des Bundes, dass zwei Prozent der Landesfläche für Windkraft zur Verfügung stehen müssen. Der Regionale Planungsverband Würzburg habe nach Prüfung aller relevanten Belange Ende Januar insgesamt 72 zusätzliche Vorrangflächen für Windenergieanlagen (WEA) veröffentlicht. Danach werden 25 Vorbehaltsgebiete zu Vorranggebieten, 17 bestehende Vorranggebiete werden vergrößert und 30 Vorranggebiete sind neu ausgewiesen. Auf dem Gebiet der Gemeinde Eußenheim werden Vorbehaltsflächen südlich von Obersfeld/Hundsbach zu Vorrangflächen. Auch südlich von Aschfeld gibt es eine Erweiterung der WEA-Vorrangflächen nördlich der vorhandenen WEA. Die neu ausgewiesenen Waldflächen bei Aschfeld stehen im Eigentum der Gemeinde sowie von 50 Privatpersonen. Bereits im Dezember 2024 hat die Kommune diese Privateigentümer angeschrieben und darum gebeten, nicht voreilig bei Entwicklern für WEA zu unterschreiben. Die Gemeinde möchte abgestimmt mit den Privatbesitzern die neue Vorrangfläche selbst überplanen.

    Im künftigen Windpark Hundsbach hat die Gemeinde Eußenheim mit der Firma GP Joule Projekt GmbH Pachtverträge zur Errichtung von vier Windrädern geschlossen. Nach der Erweiterung des Vorranggebietes soll noch ein fünftes Windrad hinzukommen. Höfling stellte den Inhalt dieses Pachtvertrages dem Gemeinderat vor. Mit drei Gegenstimmen wurde dem Nutzungsvertrag zugestimmt.

    Kein Bedarf an Städtebaulicher Sanierungssatzung

    Auf Wunsch des Gemeinderates informierte Höfling über das Instrument der Städtebaulichen Sanierungssatzung. Nach dem Baugesetzbuch kann ein Gebiet, in dem eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme durchgeführt werden soll, durch Beschluss förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt werden. Voraussetzungen sind, dass eine Sanierung notwendig ist, das heißt, ein städtebaulicher Missstand soll behoben werden, und diese im öffentlichen Interesse liegt. Ziel ist die wesentliche Aufwertung eines grundstückgenau abgegrenzten Gebietes eines Ortes.

    Bei starken Einschränkungen der betroffenen Eigentümer stehen Förderungsmöglichkeiten für Sanierungsmaßnahmen nach der Städtebauförderung offen. Den Kommunen eröffnet dies die Neuordnung von Vierteln, die Sanierung von Gebäuden und öffentlichen Flächen oder die Errichtung kultureller oder sozialer Einrichtungen. In der anschließenden Diskussion erkannten die Gemeinderäte allerdings keine sanierungsbedürftigen Quartiere in den Mitgliedsgemeinden.

    In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, die neu ausgewiesenen Waldflächen bei Hundsbach stehen im Eigentum der Gemeinde sowie von 50 Privatpersonen. Richtig ist, dass die neu ausgewiesenen Waldflächen bei Aschfeld liegen. Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen.

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