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Burgsinn: Nutzungsgebühren für die Sinngrundhalle angepasst

Burgsinn

Nutzungsgebühren für die Sinngrundhalle angepasst

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    Die Sinngrundhalle in Burgsinn.
    Die Sinngrundhalle in Burgsinn. Foto: Roland Bauernschubert (Archivbild)

    Die Überdachung der Schüttboxen am Burgsinner Bauhof schlägt mit rund 30.000 Euro zu Buche. Nachträglich hatte der Marktgemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 12. Dezember zwei Rechnungen genehmigt. Nach dem Wegfall der Gründe für die Geheimhaltung veröffentlichte Bürgermeister Robert Herold nun, dass die Aufrichtung des Daches über die Schüttboxen 18.146,93 Euro durch die Zimmerei Herch (Gräfendorf) kostet. Weitere 11.177,99 Euro für die Blecheindeckung gehen an die Siegmetall GmbH (Haiger). Außerdem gab Bürgermeister Herold bekannt, dass ein Antrag auf Förderung gemäß den Richtlinien für Investitionen zur Nutzung vorhandener Bausubstanz für ein Anwesen im Rödernweg vom Ratsgremium in der Dezembersitzung verweigert wurde. Mit drei zu zwölf Stimmen stießen die Antragsteller auf deutliche Ablehnung, einen kommunalen Zuschuss für ihr geplantes Sanierungsvorhaben zu erhalten.

    Mehr Geld für Tierschutzverein

    Aktuell traf der Rat mit 13:1 Stimmen die Entscheidung, die Nutzungsgebühren der Sinngrundhalle für Trainingslager ab sofort auf 20 Euro pro Stunde und mindestens 150 Euro pro Tag neu festzusetzen.

    Mit dem gleichen Quorum wurden auch die zweite Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Nachmittagsbetreuung beschlossen. Die Kosten betragen künftig 118,35 Euro (zweimalige Inanspruchnahme pro Woche), 163,87 Euro (dreimal pro Woche), 200,29 Euro (viermal pro Woche) beziehungsweise 227,60 Euro (fünfmal pro Woche).

    Ergänzend zur Festlegung der neuen Gebühren fasste der Marktgemeinderat schon am 6. Februar einen Beschluss: Aus Mitteln der Jugendförderung werde der Markt Burgsinn den Nutzern der Nachmittagsbetreuung, die ihren Erstwohnsitz in Burgsinn haben, einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent gewähren. Dieser Beschluss gilt auch im Schuljahr 2025/2026.

    Einstimmig votierte das Ratsgremium für eine Erhöhung der kommunalen Beteiligung am Tierschutz im Landkreis. Der Markt Burgsinn zahlt künftig für die mit dem Tierschutzverein Main-Spessart e.V. vereinbarten Leistungen einen jährlichen Aufwendungsersatz in Höhe von 1 Euro pro Einwohner.

    Bejagung in Pirschbezirken

    Unisono abgelehnt wurden dagegen die beiden darauf folgenden Beschlussvorlagen. So bekundet der Markt Burgsinn weder Interesse an einer durch LEADER geförderten Nachverdichtung von Schutz- und Infohütten im Naturpark Spessart noch verfolgt man die Einführung einer kommunalen Förderung für den Bau privater Regenwasserzisternen.

    Eine veröffentlichbare einstimmige Entscheidung aus dem nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung sieht vor, dass das Eigenjagdrevier Burgsinn V wird ab dem 1. April in Eigenregie in Pirschbezirken bejagt wird. Die Jagd ist, so legt es der Beschluss fest, so auszuführen, dass sie dem gesetzlichen Grundsatz "Wald vor Wild" entspricht. Die Forstverwaltung wird beauftragt, das Eigenjagdrevier Burgsinn V in Pirschbezirke einzuteilen und an geeignete Jägerinnen und Jäger (vorrangig Jungjägerinnen und -jäger) zu vergeben. Die Jagdeinrichtung wird im Forstbetrieb hergestellt.

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