An Parkinson erkrankte Menschen können beim zuständigen Versorgungsamt einen Antrag auf Anerkennung einer Behinderung bzw. Schwerbehinderung stellen. Der Grad der Behinderung beim Parkinson-Syndrom richtet sich nach der Schwere der Störungen der Bewegungsabläufe. Bei anerkannter Schwerbehinderung können Patienten verschiedene Hilfen und Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen. Je nachdem, welcher Behinderungsgrad zuerkannt worden ist. Immer wieder wird das Thema in der Gruppe angesprochen. Genau wissen wollten es deshalb die Mitglieder der Parkinsongruppe Main-Spessart in ihrem letzten Treffen im Hotel Mainpromenade in Karlstadt.
Eingeladen hatten sie deshalb Fachbereichsleiter Frank Lippold vom Zentrum Bayern Familie und Soziales für die Region Unterfranken mit Geschäftssitz in Würzburg. Auf der Grundlage verschiedener Präsentationsfolien informierte er kurzweilig zum Schwerbehindertenrecht-Feststellungsverfahren, was bei der Antragstellung zu beachten ist und welche Ausweisarten es gibt. Was sind Merkzeichen und welche Bedeutung haben sie?
Welche Rechte und Nachteilsausgleiche gibt es besonders für Parkinson betroffene Menschen im Beruf, bei der Steuer, beim Auto, bei öffentlichen Verkehrsmitteln, beim Wohnen oder in der Sozialversicherung? Gilt der Schwerbehindertenausweis auch im Ausland und vieles mehr. Was hat es mit dem Zentralschlüssel für die Behindertentoilette auf sich, die man in Deutschland oder in anderen europäischen Staaten, zum Beispiel auf Autobahntoiletten, benutzen kann? Wo und wie bekommt man ihn? Was kostet er? In einem regen Gesprächsaustausch beantwortete Frank Lippold alle Fragen gerne und sehr informativ.
Am Ende der Veranstaltung stellte er klar, dass er oder auch seine Dienststelle gerne weiterhin für Auskünfte und Unterstützung zur Verfügung stünden.
Manfred Marold aus der Gruppe bedankte sich sehr herzlich bei Lippold für den gelungenen und hilfreichen Informationsaustausch und überreichte ihm ein Gastgeschenk.
Von: Manfred Marold, Parkinsongruppe Main-Spessart