Keine Frau, sondern eine Anklage wegen Geldwäsche brachte einem jungen Mann aus dem östlichen Landkreis Main-Spessart die Partnersuche per Internet ein. Über 4000 Euro transferierte er einer angeblichen Lydia per elektronische Zahlungsmittel ins Ausland. Dabei wurde eine mittelfränkische Firma geschädigt.
Alles begann vor einem guten Jahr, nachdem sich der 23-Jährige Mechaniker auf einem Internetportal zur Partnersuche angemeldet hatte. Schnell meldete sich eine gewisse Lydia, nach regem E-Mail-Austausch wollte sie nach Deutschland reisen. Zwar fehle ihr das Geld dafür, doch ihre Tante würde es aufbringen.
Der Angeklagte ließ sich darauf ein, dass ihm das Geld auf sein Konto überwiesen würde. Dass im Verwendungszweck etwas von einer Firma aus Herzogenaurach stand, machte ihn zwar stutzig, dennoch tat er seiner Internetbekanntschaft den versprochenen „Gefallen“: Er hob den Betrag ab und kaufte damit für jeweils 100 Euro bei verschiedenen Verkaufsstellen das Zahlungsmittel „Ukash“. Dieses ist zum Bezahlen im Internet gedacht, wofür die auf jedem Bon angegebene 19-stellige Identifikationsnummer ausreicht. Diese Nummern schickte er „seiner Lydia“ per E-Mail.
Wenige Tage später wartete er am Frankfurter Flughafen vergeblich auf die Dame. Seine E-Mails blieben nun unbeantwortet. Allerdings meldete sich die Polizei, denn sowohl die betrogene Firma als auch seine Bank hatten Anzeige erstattet. „Leichtfertige Geldwäsche“ wirft der Staatsanwalt dem Mechaniker vor. Der Angeklagte ist sich keiner Schuld bewusst, gegen den Strafbefehl hat er Widerspruch eingelegt.
„Ziel des Widerspruchs ist ein Freispruch“, sagt der Verteidiger im Gerichtssaal selbstbewusst und verweist auf Urteile des Oberlandesgerichts Hamburg. Demnach müsse ein gewerbs- und bandenmäßiges Handeln festgestellt werden. Das sei hier aber nicht erfolgt, es stehe nicht einmal fest, dass es sich um eine gewerbsmäßige Tätergruppe handle. Sein Mandant habe zudem keinerlei Profit gemacht, im Gegenteil: Per Ukash habe sogar noch 200 Euro eigenes Geld geschickt.
Darauf lässt sich Richter Alexander Milkau allerdings nicht ein; er vertagt die Verhandlung. Zum neuen Termin will er eine Zeugin der geschädigten Firma laden, auf Wunsch des Verteidigers soll auch der polizeiliche Ermittler aussagen.