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Lohr: Patientenbesuch im Klinikum Main-Spessart: Nur eine Person hat Besuchsrecht

Lohr

Patientenbesuch im Klinikum Main-Spessart: Nur eine Person hat Besuchsrecht

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    Ein Patient darf im Klinikum Main-Spessart immer nur von einer Person besucht werden, diese Person darf nicht wechseln.
    Ein Patient darf im Klinikum Main-Spessart immer nur von einer Person besucht werden, diese Person darf nicht wechseln. Foto: Silvia Gralla

    Heftig kritisiert ein Bürger aus dem Landkreis in einem Brief an die Redaktion die Besuchsregelung des Klinikums Main-Spessart. Das Recht, einen Patienten im Klinikum zu besuchen, habe nur eine einzige Person, schimpft er. Fällt diese - aus welchen Gründen auch immer - aus, kann das Besuchsrecht von keiner anderen Person wahrgenommen werden. In anderen Kliniken ist dies aus seiner Sicht besser geregelt, wie zum Beispiel in der Uniklinik Würzburg. Da gebe es keine feste Bezugsperson. Die geimpften oder genesenen Besucher brauchen aber einen aktuellen und offiziellen Corona-Test.

    Mit der Regelung im Klinikum Main-Spessart ist er nicht einverstanden. Diese widerspreche "jeglichem klaren Menschenverstand", meint er und fordert eine Erklärung, warum es einen Unterschied macht, welche geimpfte, genese und getestete Person das Klinikum betritt.

    Klinikum: Regelung hat sich bewährt

    Auf Anfrage bestätigt die Pressestelle des Klinikums, dass Angehörige eines Patienten eine feste Bezugsperson nennen müssen, die dann alleine das Besuchsrecht hat. "Wir wollen keine unübersichtlichen, nicht nachverfolgbaren Übertragungen von Infektionen im Haus verantworten", heißt es. Die Regelung habe sich bewährt. Durch das strenge Hygienekonzept inklusive FFP2-Maskenpflicht habe sich die Übertragung von Corona-Viren stark minimiert. An diesen Regelungen werde aus Sicherheitsgründen festgehalten. Sollten die Besuchsregeln gelockert werden, wolle das Klinikum darüber informieren.

    In Absprache mit dem Fachpersonal vor Ort seien für besondere Fälle auch Ausnahmen möglich. Zu jeder Zeit sei Besuch und Abschiednehmen in einer palliativen Situation im Klinikum ausdrücklich erlaubt.

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