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Duttenbrunn: Plötzlich fünffacher Wasserverbrauch: Warum ein Duttenbrunner seinen Wasserversorger verklagt

Duttenbrunn

Plötzlich fünffacher Wasserverbrauch: Warum ein Duttenbrunner seinen Wasserversorger verklagt

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    Norbert Gehrig aus Duttenbrunn hat Widerspruch gegen seine Wasser-Abrechnung eingelegt. Er glaubt, dass ein ungeeichter Zähler verantwortlich für hohe Verbrauchszahlen ist.
    Norbert Gehrig aus Duttenbrunn hat Widerspruch gegen seine Wasser-Abrechnung eingelegt. Er glaubt, dass ein ungeeichter Zähler verantwortlich für hohe Verbrauchszahlen ist. Foto: Tabea Goppelt

    Norbert Gehrig steht im Keller seines Wohnhauses in Duttenbrunn und notiert den Stand seines Wasserzählers in einem Notizbuch. Nicht, weil er unbedingt seinen Verbrauch so genau im Auge behalten will. Der 69-Jährige hat vielmehr das Vertrauen in die gemessenen Werte verloren. Seit fast einem Jahr verhandelt er mit seinem Wasserversorger, nachdem im Oktober 2022 eine schockierende Abrechnung über 706 Kubikmeter Wasser bei ihm aufgeschlagen ist. Mittlerweile ist er mit der Sache vor das Verwaltungsgericht in Würzburg gezogen. Nach einem Bericht der Main-Post über ungeeichte Wasserzähler in Arnstein wandte Gehrig sich mit seinem Fall an die Redaktion.

    Vier Personen wohnen im Haushalt der Familie Gehrig. Zu viert sollen sie zuletzt 706 Kubikmeter Wasser im Jahr verbraucht haben. Die Wasseruhr, die diesen Wert gemessen hat, sei Gehrig zufolge 2014 eingebaut worden. In den Jahren nach dem Einbau lag der Verbrauch nur bei etwa einem Fünftel, zwischen 118 und 171 Kubikmetern. 2019 und 2020 stieg er auf 260 und 293 Kubikmeter. Den Anstieg habe Gehrig sich noch dadurch erklärt, dass sie den Garten verstärkt gegossen hatten. "Das haben wir so akzeptiert, muss ich sagen. Wir haben das mit den Gegebenheiten unseres Verbrauchs praktisch erklärt."

    Im Jahr darauf hätte laut Eichgesetz ein neuer Wasserzähler eingebaut werden müssen – Kaltwasserzähler müssen nach sechs Jahren ausgetauscht werden, außer es wurde eine Eichfristverlängerung beantragt. Der neue Zähler kam Gehrig zufolge aber nicht; stattdessen eine Abrechnung über 522 Kubikmeter Wasser. Das habe ihn stutzig gemacht. Er überprüfte alle Wasserstellen im Haus auf Leckagen, fragte bei seinen Kindern nach. Heraus gekommen sei nichts; währenddessen sei die Einspruchsfrist gegen die Abrechnung aber schon verstrichen gewesen. 

    Wieder ein Jahr später zeigt die Rechnung noch einmal 184 Kubikmeter mehr an. "Dann habe ich gedacht: Da stimmt doch hinten und vorne etwas nicht", sagt Gehrig. Das sei der Moment gewesen, als er die Wasseruhr genau angeschaut hat. "Und siehe da: Dann habe ich festgestellt, dass die Eichfrist seit zwei Jahren abgelaufen ist."

    Das Landesamt für Maß und Gewicht ermittelt

    Daraufhin habe er recherchiert. Er stieß auf einen Artikel der Main-Post zu ungeeichten Wasserzählern in Gerolzhofen. Auch im Eichgesetz habe er sich in seinen Bedenken zur abgelaufenen Frist bestätigt gefühlt. Also habe er Widerspruch gegen seine Abrechnung eingelegt und sich mit dem Eichamt in Verbindung gesetzt, dem Bayerischen Landesamt für Maß und Gewicht (LMG). Der Fall sei ihnen durch eine Beschwerde bekannt, bestätigt das LMG auf eine Anfrage dieser Redaktion. Derzeit ermitteln sie den konkreten Sachverhalt, "insbesondere auch, ob weitere Messgeräte mit abgelaufener Eichfrist verwendet werden".

    In einem Notizbuch zeichnet er zeitweise täglich den Verbrauch auf, um wieder etwas Kontrolle über die Zahlen zurückzugewinnen.
    In einem Notizbuch zeichnet er zeitweise täglich den Verbrauch auf, um wieder etwas Kontrolle über die Zahlen zurückzugewinnen. Foto: Tabea Goppelt

    Theoretisch könne jedes Messgerät im Laufe der Zeit einen Defekt erleiden, der zu fehlerhaften Messwerten führen könne. Jedoch: Meist liegen die Gründe für die Verbrauchsabweichung nicht am Messgerät, so die Informationen des LMG. Ursachen könnten zum Beispiel verdeckte Undichtigkeit von Leitungen oder defekte Heizungsanlagen sein.

    Klage beim Verwaltungsgericht Würzburg eingereicht

    Auch an seinen Wasserversorger, die Urspringer Gruppe, habe Gehrig sich gewandt. Deren Vorschlag sei gewesen, dass er die Wasseruhr überprüfen lasse – und für die Kosten der Überprüfung selbst aufkommen solle. Das sah der 69-Jährige nicht ein: "Die Wasseruhr ist nicht mehr geeicht. Warum soll ich die Überprüfung bezahlen?" Er habe einen Kompromiss vorgeschlagen. Vor etwa 13 Jahren hätte er schon einmal Probleme gehabt, damals mit einem falsch herum eingebauten Wasserzähler. Die Lösung der Urspringer Gruppe sei gewesen, dass Gehrig den Durchschnittsbetrag der Abrechnungen aus den letzten fünf oder sechs Jahren zahlen sollte. Das würde er auch jetzt wieder tun. Die Gruppe hätte das laut Gehrig in einer Verbandssitzung besprechen wollen.

    Ab einem gewissen Punkt habe er dann keinerlei Informationen mehr bekommen, seine letzte Mail sei unbeantwortet geblieben. Im Januar 2023 sei dann die Wasseruhr ausgetauscht worden; vom Wasserversorger habe er weiterhin nichts gehört. Wenig später sei ein Schreiben angekommen, dass die ausgetauschte Wasseruhr von einer staatlich anerkannten Prüfstelle für Messgeräte für Wasser geprüft worden sei. Das Ergebnis lautete: Das Messgerät hat die Befundprüfung bestanden. "Dann habe ich gesagt: Jetzt reicht es mir. Es gibt nur einen, der das entscheiden muss, und das ist ein Richter."

    Seit Juni gibt es nun ein Verfahren gegen einen Wasserversorgungszweckverband am Verwaltungsgericht (VG) Würzburg. Die Beteiligten sind laut VG allerdings noch im Stadium des Schriftsatzaustauschs. Ein Verhandlungstermin sei daher nicht absehbar. Die Urspringer Gruppe wollte auf Anfrage dieser Redaktion hin keine Stellungnahme zu dem Fall abgeben, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt.

    Auf der Suche nach einer Erklärung

    Im Juni erhielt Gehrig dann die Nachricht von seinem Wasserversorger, dass er den Widerspruch gegen die Abrechnung von 2022 bis spätestens 28. Juli zurücknehmen solle. Andernfalls gehe der Fall ans Landratsamt. Das wiederum teilt nun mit, dass die Unterlagen derzeit geprüft werden. Als zuständige Behörde entscheide es über den Widerspruch.

    Mittlerweile ist der gelernte Maschinenbautechniker die unterschiedlichsten Szenarien zur Erklärung der hohen Verbrauchszahlen durchgegangen. Ein Leck könne Gehrig ausschließen, weil alle Leitungen im Haus verliefen und er das bemerkt haben müsste. Dass irgendwie Schmutz in den Wasserzähler kam, als die Leitungen erneuert wurden, zieht er sogar in Betracht. Richtig erklären kann er sich den hohen Verbrauch aber nicht. 

    Den Fall für die "kleinen Verbraucher" klären

    Und der Verbrauch seit dem Einbau der neuen Wasseruhr im Januar? Der liegt Mitte August bei knapp 114 Kubikmetern. In einem Notizbuch protokollierte Gehrig zeitweise täglich den Stand des Wasserzählers. Etwa 0,5 Kubikmeter am Tag verzeichnet er im Schnitt– damit müsste der Jahresverbrauch wieder bei um die 200 Kubikmetern liegen. Für dieses Jahr beschloss er, nur mit Zisternenwasser zu gießen: "Dass wir mal nicht eingreifen in die normale Wasseruhr", sagt Gehrig.

    Der neue Wasserzähler zeigt nach gut sieben Monaten einen Verbrauch von knapp 114 Kubikmetern an - eine Zahl, die Gehrig schlüssig scheint und zu seinen Aufzeichnungen passt.
    Der neue Wasserzähler zeigt nach gut sieben Monaten einen Verbrauch von knapp 114 Kubikmetern an - eine Zahl, die Gehrig schlüssig scheint und zu seinen Aufzeichnungen passt. Foto: Tabea Goppelt

    Die Klage will er weiterverfolgen. "Ich will generell für uns kleine Verbraucher mal sehen, ob die großen Unternehmen einfach machen können, was sie wollen. Das sehe ich nicht ein." Das Gesetz sage für ihn eindeutig, dass der Wasserzähler hätte ausgetauscht werden müssen. "Sieht es der Richter anders, dann akzeptiere ich das. Aber ich will das mal richtig geklärt haben."

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