Ein Thema, das wohl nicht nur im Karlstadter Sitzungssaal in Zukunft des Öfteren auf der Tagesordnung stehen wird, ist das Ganztagsförderungsgesetz, kurz: GaFöG. Das schilderte Robin Kern, Teamleiter Soziales und Gemeinwesen, dem Bildungs-, Ehrenamts-, Gesundheits- und Sozialausschuss am Dienstag. Ab 2026 sollen alle Kinder der ersten Jahrgangsstufe, ab 2029 dann alle Grundschulkinder ein Recht auf Ganztagsbetreuung haben. Das Gesetz soll die Betreuungslücke schließen, die für viele Eltern nach der Betreuung in der Kita besteht.

GaFöG: Ab 2029 alle Grundschulkinder mit Anspruch auf Ganztagsbetreuung
"Im August 2026 wird der Rechtsanspruch nur für Kinder der ersten Klasse wirksam. Dann kommt Jahr für Jahr eine Jahrgangsstufe dazu. Somit haben alle Grundschulkinder ab 2029 einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung", schildert Kern das Prozedere. Der Betreuungsumfang des anstehenden Gesetzes liege bei acht Stunden an allen fünf Werktagen. Nach Festlegung des Landesrechts soll dabei eine Schließzeit während der Ferien von insgesamt vier Wochen zulässig sein.
Kern zeigte sich guter Dinge, die Abstimmung der Schließtage in den Sommerferien ab kommendem Schuljahr mit den örtlichen Kitas abzustimmen. Er verdeutlichte, den baldigen Rechtsanspruch in Karlstadt schon heute in vielen Teilen zu erfüllen. Als Beispiele führte er unter anderem Einrichtungen wie bestehende Kitas, schulische Angebote wie die Offene Ganztagsschule des Gymnasiums und eine verlängerte Mittagsbetreuung bis mindestens 16 Uhr an. "Was die Vorbereitung auf dieses Gesetz anbelangt, sehe ich andere Kommunen aktuell weit hinter uns", so Kern.
Aktuell gibt es ohnehin viel Bewegung in den Betreuungsangeboten der Stadt. Die 33 Kinder, die bisher in der Mittagsbetreuung Karlburg betreut wurden, kommen aufgrund des Neubaus der dortigen Grundschule künftig in Wiesenfeld unter. Gemeinsam mit den 15 Kindern der Kindertagesstätte Wiesenfeld werden somit für kommendes Schuljahr 48 Kinder in der Wiesenfelder Mittagsbetreuung erwartet. Das entspricht knapp einem Drittel der 150 Kinder, die laut Schätzungen die Grundschule Wiesenfeld-Karlburg besuchen werden. Lediglich für 15 Kinder in der Kindertagesstätte in Laudenbach bleibt vorerst alles beim Alten. Die Kita kann den Betrieb durch eine Ausnahmegenehmigung mindestens bis August 2024 aufrecht erhalten.
Insgesamt 525 Grundschulkinder in Karlstadt erwartet
Was die Schätzungen für die Grundschule Karlstadt betrifft, werden 375 Schülerinnen und Schüler erwartet, von denen 178 einen Betreuungsplatz in der Mittagsbetreuung wahrnehmen. Zusammen mit den circa 150 Kindern aus dem Grundschulverbund Wiesenfeld-Karlburg ergibt sich eine gesamte Schüleranzahl von 525. Spult man ab heute ziemlich genau sechs Jahre vor, hätten diese 525 Kinder jetzt alle einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. "Wenn dann 80 Prozent das Betreuungsangebot annehmen, wird es mit dem Personal schwierig", gab Stadtrat Wolfgang Tröster (Grüne) zu bedenken. Auch Bürgermeister Michael Hombach (CSU) sei aufgrund des bestehenden Fachkräftemangels gespannt auf die weiteren Entwicklungen.