Seitdem das Parkhotel Leiß in Lohr gebaut war, konnten Gäste und Personal ihre Fahrzeuge auch auf dem angrenzenden öffentlichen Parkplatz der Stadt abstellen. Nachdem jedoch die Stadt im Herbst 2016 die im Erbbaurechtsvertrag von 1989 festgehaltene Nutzungsvereinbarung gekündigt hatte, klagte Hotelier Michael Leiß gegen die Stadt: Seine Eltern hätten nur unter der Voraussetzung, dass die Stadt kostenfreie Parkplätze zur Verfügung stelle, das Hotel gebaut, behauptet er.
Gütliche Einigung unwahrscheinlich
Die Fronten scheinen verhärtet: Gegenseitige Vorwürfe während der Verhandlung am Würzburger Landgericht machen eine gütliche Einigung, wie sie der Vorsitzende Richter anregte, unwahrscheinlich: Als Vertreter der Stadt legte Hans-Joachim Hüftlein zudem Fotos vor, die eine Umnutzung der Plätze in der Tiefgarage des Hotels als Lagerraum belegen sollen, und brachte eine baurechtliche Klage in Spiel. Im Gegenzug drohte der Anwalt des Hotels damit, dass man alle Zugeständnisse gegenüber der Stadt zurücknehmen werde.
Im Zentrum der Verhandlung standen jedoch die Aussagen des früheren Lohrer Stadtkämmerers Erwin Sicheneder, der einen Einblick in die damalige Regelung und die vor knapp 30 Jahren übliche großzügige Bereitstellung öffentlichen Parkraums für die Lohrer Gastronomie durch die Stadt gab. Ein Gutachten des Gaststättenverbands habe damals neben einer Sanierung der Halle auch ein „Bettenhaus“ für Übernachtungen empfohlen, berichtete der heute 79-Jährige, der die Verhandlungen in jener Zeit maßgeblich geführt hatte. Damit sollte die Wirtschaftlichkeit der schließlich abgerissenen und nach gut zehn Jahren durch einen modernen Neubau ersetzten Stadthalle gestärkt werden.
Stadt stimmte der Ablöse zu
Mit dem Gelände des Textilwerks Knecht, das die Stadt erwarb, sei ein Grundstück für dieses „Bettenhaus“ gefunden worden. Allerdings habe es, eingezwängt zwischen Hochwasserschutz und öffentlichen Einrichtungen, an Platz gefehlt, um ausreichend Parkplätze vorzuhalten: Neben 17 oberirdischen entstanden auf dem Grundstück zehn weitere in einer Tiefgarage zur Verfügung – zu wenige, um die Vorgaben aus der städtischen Stellplatzverordnung zu erfüllen. Um dennoch eine Baugenehmigung zu erhalten, habe die Stadt einer Ablöse der vorgeschriebenen Stellplätze zugestimmt. Die Zahlungen seien gestundet und damit vorerst aufgehoben worden.
„Das war damals so Praxis in Lohr“, erinnerte sich Sicheneder im Zeugenstand. Auch als die Fußgängerzone angelegt wurde, sei so verfahren worden. Den Gaststätten und ihren Bediensteten seien kostenlose Parkplätze an der Mainlände zur Verfügung gestellt worden. „Wir konnten gar nicht anders, es ging damals um Gleichbehandlung zur übrigen Gastronomie.“ Diese Regelung sei auf eine entsprechende Nutzung beschränkt gewesen. Er betonte zudem, dass die Stadt „allergrößtes Interesse“ daran gehabt habe, die örtliche Gastronomie zu stärken. Im Gegenzug sei es dem Hotel untersagt worden, eine eigene Gastronomie zu betreiben.
Kein Anspruch auf bestimmte Plätze
Eine weitere Zusage oder einen Anspruch auf bestimmte Parkplätze habe es nicht gegeben. Zumindest bis 2003, als er in Rente gegangen sei, sei ihm darüber nichts bekannt gewesen. Er bestätigt damit die Haltung von Bürgermeister Mario Paul, der erklärt hatte, dass es nicht möglich sei, das Hotel zu bevorzugen und ihm auf Kosten der Allgemeinheit unentgeltlich Stellplätze auf dem heute kostenpflichtigen Stadthallenparkplatz zur Verfügung zu stellen. Eine in diesem Sinne mit seinem Vorgänger Ernst Prüße getroffene Regelung von 2013 hält er für nicht bindend.
Für das Gericht gibt es noch Beratungsbedarf. Das Urteil soll im Mai verkündet werden.