Bogenschießen liegt im Trend. Auch bei der Schützengesellschaft 63 Zellingen ist das Interesse groß: "Wir haben viele Anfragen von Anfängern, aber auch einige von erfahrenen Schützen", berichtete der erste Schützenmeister Michael Koblinger im Gemeinderat. Sein Konzept für einen Bogenschießplatz neben dem Schützenhaus überzeugte. Der Gemeinderat beauftragte den Bürgermeister einstimmig, Grundstückverhandlungen mit der Schützengesellschaft zu führen. Denn für die Umsetzung wird das Nachbargrundstück oder ein Teil davon benötigt, dieses gehört seit 2020 dem Markt Zellingen.
Wie Michael Koblinger berichtete, planen die Schützen schon seit zwei Jahren eine Erweiterung für den Bogenplatz. Ein Gutachter kam zum Schluss, dass Bahnen mit 65 Metern Schussweite möglich sind, vor anderthalb Jahren wurde bereits ein Bauantrag eingereicht. Der geplante Bogenschießplatz hätte sechs Schießbahnen nebeneinander, die Schützen stünden mit dem Rücken und rund zehn Meter entfernt vom asphaltierten Flurweg. Standard-Schussweite wären 50 Meter, befestigt (mit Pflaster) würde nur der Abschussbereich, der Rest bliebe Wiese und würde nur etwas eingeebnet. Mit Versetzen der Zielscheiben und des Abschussstandortes – fünf Meter Sicherheitsabstand zum Weg müssen eingehalten werden – könnte auch auf 65 Meter geschossen werden, was für fortgeschrittene Bogenschützen reizvoller ist.
Kein Schießen ohne Aufsicht
Damit die Sicherheit nicht zu kurz kommt, wird niemand ohne Aufsicht schießen dürfen. Der Schützenmeister berichtete auch von schwierigen Verhandlungen mit der Bauabteilung des Landratsamtes. Das Erstaunliche daran sei, dass es keine Vorgaben gäbe, wenn der Verein auf einen festen Pfeilfang verzichten würde, indem etwa nur Strohballen aufgestapelt würden. Das sei aus Sicherheitsgründen aber unakzeptabel. Das lobt etwa Gemeinderat Alexander Hoffmann. Es sei wichtig, so einen Platz ernsthaft und sicher zu betreiben, damit niemand auf die Idee komme, zu improvisieren. Gemeinderat Volker Wingenfeld relativierte das ein wenig, es gäbe keine Sicherheit, dass vom Landratsamt eine Genehmigung für den Bogenplatz erteilt wird.
Von einer plastischen Darstellung spracht Gemeinderat Jürgen Keller und fragte, ob auf dem Nebengrundstück auch Parkplätze vorgesehen seien. Das verneinte Michael Koblinger, der gepflasterte Parkplatz am Schützenhaus reiche völlig aus. Geparkt würde auf der Erweiterungsfläche nur ausnahmsweise, etwa bei einem Fest.
Wichtig für den Nachwuchs
Der Schützenmeister machte auch deutlich, dass die Bogenschießabteilung wichtig für den Vereinsnachwuchs sei. Viele Jugendliche müsse er nun schon über ein Jahr vertrösten. Es mit dem Luftgewehr zu probieren, sei für einige keine Alternative, von den Eltern komme da die klare Aussage "mein Kind soll nie ein Gewehr in die Hand nehmen". Tatsächlich gilt ein Luftgewehr deutschem Recht als Waffe, im Gegensatz zu Pfeil und Bogen, obwohl es dort Disziplinen bis 100 Meter Entfernung gibt.
Am Ende zeigten sich die meisten Gemeinderat vom Konzept überzeugt. Der Bürgermeister wurde mit 15 zu einer Stimme mit den Grundstücksverhandlungen beauftragt.